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Nutzern von Popcorn Time droht Abmahnung

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Nutzern von Popcorn Time droht Abmahnung
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Anbieter wie Popcorn Time scheinen nach außen hin wie ein normales Streaming-Portal. Im Gegensatz zu diesen ist für die Wiedergabe der Filme und Fernsehserien jedoch die Installation eines Programmes notwendig. Es handelt sich im Endeffekt also um eine Filesharing-Seite.

Bereits letztes Jahr im März und im Mai hatte der Urheberrechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger Solmecke vor der Nutzung von Popcorn Time gewarnt und auf die möglichen rechtlichen Schritte gegen die Nutzer aufmerksam gemacht. Eine Warnung, die nicht bei allen angekommen zu sein scheint. Auch das vermeintlich große Angebot an Filmen und gute Bewertungen im Internet können dazu geführt haben, dass viele Nutzer in diesen Tagen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten.

Für Solmecke stellt das reine Streamen von Filmen und Serien einen rechtlichen Graubereich dar, der noch nicht genau abgegrenzt ist. Bei Anbietern wie Popcorn Time würde dies aber nicht zutreffen, da diese Software mit BitTorrent arbeite. Beim Anschauen wird gegen das Urheberrecht verstoßen, denn die Datei wird sowohl auf den eigenen Rechner gezogen als auch gleichzeitig über das Netzwerk weiter verbreitet. Rechtlich gesehen ist dies Filesharing über eine Tauschbörse. Die IP-Adresse der Nutzer kann über BitTorent abgefragt werden. So werden die Nutzer der vermeintlichen Streaming-Seite ausfindig gemacht und erhalten in diesem Fall eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Abmahnungen dieser Art kommen zum Beispiel aus München von der Kanzlei Waldorf Frommer, die im Namen von Twentieth Century Fox, Warner Brother, Tele München und Universum Film arbeitet. Im Durschnitt wird eine Summe von 815 Euro eingefordert ebenso die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Aus diesem Anlass ruft Rechtsanwalt Solmecke erneut zur Vorsicht auf, „Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem Portal Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing”. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

 

 

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