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Neue Datenrichtlinie in der Kritik

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Neue Datenrichtlinie in der Kritik
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Am Freitag, den 30. Januar tritt eine aktualisierte Datenrichtlinie von Facebook in Kraft. Die darin genannten erweiterten Rechte haben neben Verbraucherschützern nun auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Kritik gerufen. Die schon für den 1. Januar geplante Einführung der Richtlinie war zuvor durch massive Kritik seitens europäischer Datenschützer verschoben worden. Durch die verlängerte Zeitspanne bis zum Inkrafttreten sollte den Nutzern von Facebook eine gründliche Lektüre des Dokuments ermöglicht werden.

In der neuen Datenrichtlinie beschreibt das Unternehmen detailliert, welche Informationen gesammelt werden, wie diese Informationen verwendet und geteilt werden und welche Möglichkeiten der Nutzer hat, diese Informationen zu verwalten:

„Wir nutzen uns zur Verfügung stehende Informationen um unsere Werbe- und Messsysteme zu verbessern, damit wir dir auf unseren Diensten und außerhalb dieser relevante Werbeanzeigen anzeigen und die Wirksamkeit und Reichweite von Werbeanzeigen und Dienstleistungen messen können."

Laut der neuen Richtlinie ist das Unternehmen dazu befugt, seine Nutzer auch außerhalb des eigenen Netzwerks unter die Lupe nehmen. Sobald auf einer Webseite ein „Gefällt mir”-Button eingebaut ist, kann davon ausgegangen werden, dass die dortige Aktivität von Facebook verfolgt wird. Aber auch Informationen von Drittpartnern können weitergeleitet werden. Ebenso wird der Standort miteinbezogen:

„Wenn wir Standortinformationen haben, verwenden wir diese, um unsere Dienste für dich und andere individuell zu gestalten; z. B. indem wir dir beim Besuchen und Auffinden lokaler Veranstaltungen oder von Angeboten in deiner Umgebung helfen oder deinen Freunden mitteilen, dass du in der Nähe bist.”

Auch Hard- und Softwareinformationen werden gesammelt. Dazu nennt Facebook einige Beispiele:

  • Attribute wie Betriebssystem, Hardware-Version, Geräteeinstellungen, Datei- und Software-Namen und -Arten, Batterie- und Signalstärke sowie Gerätekennungen.
  • Gerätestandorte, einschließlich spezieller geografischer Orte, beispielsweise über GPS, Bluetooth oder WLAN-Signale.
  • Verbindungsinformationen, wie Name deines Mobilfunk- oder Internetdienstanbieters, Browsertyp, Sprache und Zeitzone, Handynummer und IP-Adresse.

Wie der Tagesspiegel schreibt, sei es das erklärte Ziel von Facebook, „die gesamte Internetbiografie des Nutzers zu erfassen”. Insgesamt gehe Facebook aber offen mit den Änderungen in den Richtlinien um. Dennoch könne dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass solche Änderungen letztendlich dazu führen, dass Nutzer in ihrem Verhalten immer transparenter und vorhersehbarer werden.

Loggt sich der Benutzer ab dem 30. Januar bei Facebook ein, so stimmt er automatisch der neuen Datenrichtlinie zu. Ablehnen kann sie nur derjenige, der Facebook von da an den Rücken zukehrt. Laut Facebook ist es möglich das eigene Konto samt der dazugehörigen Dateien wie Fotos und Statusmeldungen jederzeit zu löschen. Jedoch gibt es eine wichtige Einschränkung: „Bedenke, dass Informationen, die andere über dich geteilt haben, nicht zu deinem Konto gehören und nicht gelöscht werden, wenn du dein Konto löschst”.

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