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Netzbetreiber sprechen sich geschlossen gegen freie Routerwahl aus

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Netzbetreiber sprechen sich geschlossen gegen freie Routerwahl aus
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Ende Februar verabschiedete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Gesetzesentwurf der festlegt, dass alle Netzabschlusspunkte passiv sein müssen. Das Gesetz stellt eine freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss (Router, Kabelmodem) sicher. Damit soll die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbunden werden, die für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zulassen. Bis zum 20. März waren nun alle beteiligten und betroffenen Verbände sowie Unternehmen eingeladen, sich dazu zu äußern. Diese öffentlichen Stellungnahmen wurden nun veröffentlicht und zeigen ein eindeutiges Bild.

Während sich die meisten Verbraucherverbände für die freie Routerwahl aussprechen, zeigen die Netzbetreiber eine gegenteilige Sichtweise. So stellt UnityMedia KabelBW fest, dass im Gesetzesentwurf offenkundig "keine Rücksicht auf technische Unterschiede zwischen verschiedenen Infrastrukturen" genommen wurde. Dies führe dazu, "dass mit der vorgesehen Regelung in Art. 2 eine technisch unmögliche Pflicht formuliert wird." Anders gesagt: UnityMedia sieht keine technische Möglichkeit dem Nutzer eine freie Wahl des Routers zu ermöglichen. Technisch etwas tiefer wird in der Folge auf das Thema eingegangen:

"Die bei Anschaltung eines nicht zugelassenen Kabelmodems zu befürchtenden Probleme reichen von unberechtigter Diensteinanspruchnahme und falscher Ressourcenzuweisung, über die Störung der Signale anderer Teilnehmer bis hin zur Überlastung der CMTS. Letztere Probleme können zu einer Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen. Garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services könnten so nicht mehr im gewohnten Umfang geleistet werden. Dabei ist es mit erheblichem Aufwand verbunden, den Störer zu identifizieren, weil durch die Shared-Medium-Architektur der Ausgangsort der Störung nicht unmittelbar lokalisierbar sondern nur grob eingrenzbar ist. Eine rasche Behebung von im Einzelfall durchaus erheblichen Störungen ist deswegen nicht möglich."

Da "das Kabelnetz ein Shared Medium ist, ist es notwendig, dass der Netzbetreiber auf dem Modem verschiedene Parameter festlegen und einige von ihnen während des Betriebs sogar in Echtzeit anpassen kann." - so UnityMedia weiter.

Allerdings lassen sich die von UnityMedia vorgehaltenen Argumente leicht entkräften. In den USA sind Kabelnetze weit verbreitet und hier herrscht kein Router-Zwang. Dennoch sind die Netze offenkundig nicht von größeren Ausfällen oder Störungen betroffen. Natürlich lassen sich solch unterschiedliche Infrastrukturen kaum vergleichen. Mithilfe bestimmter Standards, die dann von den Anbietern alternativer Router eingehalten werden müssen, ließen sich solche Probleme aber lösen. Grundsätzlich sind solche Monitoring- und Anpassungs-Parameter bereits heute standardisiert und aus technischer Sicht kein Hindernis für die freie Wahl eines Routers.

Auch Vodafone bzw. Kabel Deutschland äußern sich in ähnlicher Art und Weise: "In Bezug auf Kabelnetze stehen dem Vorschlag erhebliche technische Bedenken entgegen, die es zu berücksichtigen gilt. Denn anders als in Kupferdoppelader-Netzen (DSL) gibt es in Kabelnetzen („Shared Medium“) keine dedizierte, individuell vom Netzbetreiber adressierbare physische Anschlussleitung zum Kunden. Vielmehr ermöglicht erst das Kabelmodem als Netzabschlussgerät im Zusammenspiel mit der Gegenstelle im Kabelnetz (sog. Cable Modem Termination System, CMTS) die Bereitstellung der individuellen Dienste für den Endkunden. Ein Kabelmodem erfordert deshalb zwingend eine gerätespezifische, kabelnetzbetreiberindividuelle Konfigurationsfirmware, um die Dienste gegenüber dem Endkunden erbringen zu können. Diese muss grundsätzlich über die Netzbetreiber gesteuert und an netzseitige Veränderungen angepasst werden können"

Vodafone verweist aber auch auf den Support-Fall, denn eine technische Unterstützung sei im Falle von Problemen mit einem fremden Modem kaum möglich. Dies ist bei den eigenen DSL-Anschlüssen mit freier Modem-Wahl aber bereits heute der Fall - gleiches gilt für die DSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom wirbt mit ihrem Miet-Modell und lässt dem Kunden damit die Wahl, ob er einen Router des Unternehmens oder einen eigenen, z.B. eine FRITZ!Box verwenden möchte. Für Vodafone kann diese also keine Argumentation gegen die freie Routerwahl sein.

Die Veröffentlichungen der Stellungnahmen ist ein weiterer Schritt in Richtung finale Gesetzgebung. Der Entwurf wird nun der EU und den Mitgliedsstaaten vorgelegt, die diesen ebenfalls einsehen können. Gegner des Gesetzen können Einspruch einlegen, was aber nicht zwangsläufig auch bedeutet, dass das Gesetz nicht in Kraft treten kann. Das BMWi rechnet mit einem Gesetzgebungsverfahren in der 2. Jahreshälfte 2015.

Bisher nicht geäußert hat sich die Deutsche Telekom als größter Anbieter von breitbandigen Internetanschlüssen.

Quellen und weitere Links

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