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Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat am Dienstag eine weitere Entscheidung über den Weiterverkauf von E-Books bekanntgegeben. Verbraucherschützer hatten erneut gegen ein Weiterverkaufsverbot geklagt. Dies ist seit 2011 bereits der dritte gescheiterte Versuch des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sich gegen die Online-Buchhändler durchzusetzen. Aus dem Internet geladene E-Books sowie Hörbücher dürfen demnach nicht in den Weiterverkauf gegeben werden, wenn der Rechteinhaber dies ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbietet. Online-Händler können damit selbst über einen möglichen Weiterverkauf bestimmen.
Im Gegensatz zu gebrauchten Büchern, die in physischer Form vorliegen, sei bei digitalen Büchern „der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht auf den Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht anwendbar". Das Verbreitungsgesetz erschöpfe sich bei digitalen Medien bereits, wenn sie erstmals in den Verkauf gingen - denn E-Books können ohne Abnutzungserscheinungen vervielfältigt und weitergegeben werden. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels argumentiert, „Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ gäbe".
Wie eine Regelung auf europäischer Ebene aussehen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch im Unklaren. Jedoch sieht Sprang in einem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Fall aus den Niederlanden eine große Bedeutung, „Wir erwarten von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an dem EuGH-Verfahren beteiligt und klar Stellung zugunsten der Urheber von E-Books bezieht. Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen”.