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Nach einem Urteil des EU-Gerichts ist es gerechtfertigt, dass das EU-Markenamt die Eintragung von „Skype" als Marke abgelehnt hat. Demnach besteht zwischen der Wortmarke des britischen Senders „Sky" und dem Wort- und Bildzeichen des Internet-Telefondiensts „Skype" Verwechselungsgefahr.
Das Urteil wurde am heutigen Dienstag in Luxemburg entschieden. Nachdem Skype sich als Marke eintragen lassen wollte, protestierte Sky, da das Unternehmen seinen Namen früher hatte schützen lassen und somit die älteren Rechte besitzt. Laut Gerichtsurteil ist es so, „dass zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen u.a. aufgrund ihrer bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit mittleren Grades Verwechslungsgefahr bestehe".
Die Entscheidung wird dadurch begründet, dass der Vokal „y" in beiden Wörtern gleich lang ausgesprochen werde. Außerdem finde sich das englische Wort „sky" (Himmel) klar erkennbar in Skype wieder. Auch könne durch die wolkenförmige Umrandung der Schrift beim Betrachter leicht die Assoziation mit dem Himmel hervorgerufen werden, „da sich Wolken ‚im Himmel' befinden und daher leicht mit dem Wort ‚sky' in Verbindung gebracht werden können."
Sky kann sich somit gegen die Verwendung des Begriffes „Skype" wehren. Jedoch ist es möglich, gegen dieses Urteil innerhalb von zwei Monaten Berufung einzulegen. Skype, 2003 gegründet, wurde im Oktober 2011 für 8,5 Milliarden Dollar an Microsoft verkauft.