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Der Hammer ist gefallen, die Beute verteilt. Satte 5 Milliarden Euro hat die heute zu Ende gegangene Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen in die Kassen des Bundesfinanzministers gespült – Geld, das in Teilen in den Breitbandausbau fließen soll. Also Ende gut, alles gut? Mit Sicherheit nicht. Denn schon im Vorfeld der Auktion hat die zuständige Bundesnetzagentur dafür gesorgt, dass es sich um kein faires und den Wettbewerb förderndes Verfahren handelt.
Zwei Behörden, zwei Meinungen
Stattdessen ging es von Anfang an darum, die etablierten Spieler zu schützen und sogar zu stärken. Den Beweis hierfür liefert ausgerechnet eine Schwesterbehörde. Im August 2013 ließ das Bundeskartellamt verlauten, dass man dem geplanten Kauf von E-Plus durch den Konkurrenten Telefónica skeptisch gegenüberstehe. Es sei klar, „dass ein solcher Zusammenschluss erhebliche Folgen für den Wettbewerb hätte und in all seinen Facetten genau geprüft werden muss“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts vor knapp zwei Jahren. Weiter hieß es, dass genau dies jedoch zu vermeiden sei, schließlich würde der ohnehin schon klar verteilte Markt weiter an Konkurrenzdruck verlieren. Ähnlich hatte es am Ende auch die EU-Kommission bewertet. Denn diese erlaubte den Zusammenschluss nur unter Auflagen, unter anderem mussten Netzkapazitäten an Dritte abgegeben werden, um die Auswirkungen auf den Wettbewerb zu verringern.
Und was hat nun die Bundesnetzagentur getan? Genau das Gegenteil. Um dies zu verstehen, muss man ein gutes halbes Jahr in die Vergangenheit reisen. Im Herbst 2014 kündigte das unbekannte Unternehmen Liquid Broadband an, sich an der geplanten Auktion beteiligen zu wollen. Das Ziel: Mit einem eigenen Spektrum ein Netz aufbauen und somit zum Konkurrenten für die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica werden. Doch der Traum platzte Anfang des Jahres. Dem Unternehmen zufolge habe die Bundesnetzagentur die Teilnahmebedingungen so formuliert, dass außer den drei bekannten Netzbetreibern niemand teilnehmen könne – ein vierter Anbieter sei schlicht nicht gewollt.
Absprachen im Vorfeld?
Fest gemacht wurde dies vor allem an zwei Punkten: Zum einen hätten die drei Betreiber ein bereits versteigertes breites Spektrum gar nicht in Benutzung, zum anderen hätten sich die Mindestgebote verdreißigfacht. Zwar klagte Liquid Broadband dagegen, unterlag vor Gericht aber. Betrachtet man sich das heutige Ende aber genauer, kommen nicht nur Zweifel am Urteil des Gerichts auf, es wächst auch der Verdacht, dass der nicht zum Zuge gekommene Neuling mit seiner These, die drei Großen sollten geschützt werden, gar nicht so falsch liegen könnte. Denn versteigert wurde nicht nur das zur sogenannten Digitalen Dividende II gehörende 700-MHz-Band, sondern unter anderem auch die Bänder um 900 und 1.800 MHz.
Was daran besonders ist? Beide werden bereits seit Jahren von den großen Netzbetreibern genutzt, allerdings mussten die auslaufenden Lizenzen nun verlängert werden. Entsprechend groß dürfte die Angst gewesen sein, die bisherigen Spektren an einen Konkurrenten zu verlieren. Eine Verschwörungstheorie? Nicht wirklich. Denn im Vorfeld der Auktion warten Branchenkenner davor, dass sich die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica schon vorher absprechen könnten. Getreu dem Motto: Du nimmst mir nichts weg, ich nehme dir nichts weg.
Geldkreislauf
Aber selbst wenn an solchen Vermutungen nichts dran ist, es bleibt der Aspekt des verhinderten Wettbewerbs. Denn die Bundesnetzagentur, die sich sonst gerne auf die Seite des Verbrauchers stellt, hätte die Auktionsbedingungen auch von Anfang so formulieren können, dass die Teilnahme von Marktneulingen möglich gewesen wäre. An diesem Vorwurf kommt die Bonner Behörde nicht vorbei.
Auch zur geplanten Verwendung der Auktionserlöse muss noch ein Wort verloren werden. Denn wird ein Teil tatsächlich in den Breitbandausbau gesteckt, wer erhält es dann überwiegend? Richtig: Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Spätestens hier wird klar, dass es alles nur eine große Farce war.
Ein Kommentar von Patrick Bellmer. Die Ausführungen spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der gesamten Redaktion wider.