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Dienstleistungsfreiheit könnte Vorratsdatenspeicherung bremsen

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Dienstleistungsfreiheit könnte Vorratsdatenspeicherung bremsen
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Das von der Bundesregierung angestrebte neue Gesetz für die Vorratsdatenspeicherung steht unter keinem guten Stern. Schon seit dem Bekanntwerden der Pläne äußerten Experten Zweifel hinsichtlich der Einhaltung von EU-Vorgaben, im August hieß es dann, dass selbst Mitarbeiter des zuständigen Bundesjustizministeriums nicht an eine Umsetzung glauben würden. Dass dieser in der geplanten Form tatsächlich immer unwahrscheinlicher wird, zeigt ein Bericht der Rheinischen Post.

Diese berichtete bereits am Samstag unter Berufung auf entsprechende Dokumente, dass die EU-Kommission sich an einem für die Bundesregierung wichtigen Punkt stört: Der Speicherung der Daten in Deutschland. Im Detail sieht der Berliner Entwurf vor, dass die Telekommunikationsunternehmen sicherstellen müssen, dass die gesammelten Verkehrsdaten auf Servern liegen, die im Gebiet der Bundesrepublik stehen. Damit, so die Auffassung der Brüsseler Kommission, würde man jedoch gegen die Artikel 56 bis 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen, die auch als Dienstleistungsfreiheit bekannt sind. Diese soll Unternehmen den Zugang zu Märkten anderer EU-Mitglieder ermöglichen, um einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. Müssen die Server in Deutschland stehen, werde der Wettbewerb jedoch eingeschränkt, so die Auffassung der Kommission.

Allerdings kann dieser Passus nicht ohne weiteres entfernt werden, wie netzpolitik.org schreibt. Denn damit wolle die Bundesregierung sicherstellen, dass die 2010 vom Bundesverfassungsgericht verlangte Datensicherheit erfüllt wird. Nur wenn die Daten sich in Deutschland befinden, ist die Datenschutzbeauftragte des Bundes dafür zuständig – befinden sie sich im EU-Ausland, müssen die dortigen Institutionen einbezogen werden.

Durch den Einwand aus Brüssel wird sich das Gesetzt um mindestens einige Wochen verzögern. Denn nun darf frühestens am 6. Oktober darüber entschieden werden. Sollte die Bundesregierung keine Änderungen vornehmen, dürfte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof unumgänglich sein.

Quellen und weitere Links

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