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Breitbandausbau

Bundesregierung will Ausbau beschleunigen

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Bundesregierung will Ausbau beschleunigen
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Im Dezember 2015 veröffentlichte Akamai den aktuellen Quartalsbericht „State of the Internet“ (Q3 2015). Dieser zieht einen globalen Vergleich der Internetverbindungen/-geschwindigkeiten und bescheinigte Deutschland lediglich den 22. Platz. Anlehnend an diesen technologischen Rückstand will die Bundesregierung nun den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen beschleunigen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Kabinett am heutigen Mittwoch verabschiedet.

Aus diesem Entwurf geht hervor, dass bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen, Straßen sowie Geh- und Fahrradwegen Glasfaserkabel oder zumindest Leerrohre verlegt werden müssen. Ziel sei es, im Zuge dessen auch Kosten zu sparen, indem ein erneutes Aufreißen des Straßenraums vermieden werde. Das  Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) setzt laut Bundesregierung zugleich die EU-Kostensenkungsrichtlinie von Mai 2014 um, deren Maßnahmen ab dem 1. Juli 2016 anzuwenden sind.

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Schematische Darstellung des DigiNetzG (Grafik: bmvi.de).

Wie die Süddeutsche Zeitung mittteilt, soll diese Regelung auch bei Neubaugebieten zutreffen; hier müssen Glasfaserkabel in Zukunft direkt mitverlegt werden. Weiterhin sollen öffentliche Versorgungsnetzbetreiber ihre bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau öffnen. „Jede Baustelle bringt Bandbreite. Wer Verkehrswege oder Neubaugebiete erschließt, muss Glasfaserkabel direkt mitverlegen“, so Dobrindt. Liegen geeignete Rohrkapazitäten unter der Straße, sei die Verlegung von entsprechenden Kabeln durch die Telekommunikationsunternehmen vereinfacht.

Um die Kosten zumindest teilweise zu decken, soll dem Ausbau auch ein Teil der fast 5,1 Milliarden Euro zugutekommen, welche durch die im Juni 2015 beendete Auktion für Mobilfunkfrequenzen eingenommen wurden.

Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben“, so das erklärte Ziel der Bundesregierung. Zum jetzigen Zeitpunkt liege die durchschnittliche Geschwindigkeit laut Akamai lediglich bei 11,5 Megabit pro Sekunde.

Ein Gesetzesentwurf mit Lücken

Aussagen wie „Jede Baustelle bringt Bandbreite“ von Bundesverkehrsminister Dobrindt, der auch für die Breitbandinfrastruktur verantwortlich ist, oder Titel wie „Verlegung von Glasfaser wird zur Pflicht“ täuschen jedoch darüber hinweg, dass das Gesetz zahlreiche Lücken vorsieht. Beim Bau oder der Sanierung von Straßen muss die Netzinfrastruktur beispielsweise nur dann mitgebaut werden, wenn die gesamten Bauarbeiten länger als acht Wochen dauern, von öffentlicher Seite finanziert werden und die Anwohner nicht auf anderem Wege mit „Hochgeschwindigkeitsnetzen“ versorgt werden können. Letzteres bedeutet in der Praxis: Stehen 50 Mbit/s oder mehr per LTE, Vectoring oder eine andere Technik zur Verfügung, muss keine Glasfaser verlegt werden.

Zudem sieht der Text vor, dass im besten Falle lediglich Glasfaserleitungen, jedoch keine weitere Technik verbaut werden müssen. Dies kann darin enden, dass die Leitungen zwar vorhanden, aber von den Anwohnern nicht nutzbar sind. Denn eine Verpflichtung, dass Netzbetreiber die neuen Leitungen nutzen muss, gibt es nicht. Diese dürften jedoch vom Gesetz profitieren. Denn die Kosten übernimmt die öffentliche Hand, der Betreiber muss für die Nutzung lediglich eine noch nicht festgelegte Gebühr entrichten.

Ebenfalls im Entwurf enthalten sind Regelungen, die die Nutzung von weiterer Infrastruktur wie Regenwasserkanäle oder auch Stromleitungen für den Ausbau des Glasfasernetzes ermöglicht. Für Bauherren dürfte das Gesetz unter Umständen einen kostspieligen Nachteil bedeuten. Denn vorgesehen ist, dass ab Anfang 2017 alle Neubauten mit einer hochgeschwindigkeitsfähigen internen Infrastruktur ausgestattet werden müssen. Wie dies im Detail aussehen soll, bleibt vorerst jedoch offen.

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