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Der Axel Springer Verlag und Eyeo, Anbieter des Werbeblockers AdBlock Plus, liegen bereits seit einiger Zeit im Clinch: So lässt die Website der Boulevardzeitung BILD etwa Nutzer von Werbeblockern gar nicht mehr auf die Online-Präsenz. Gegen Anleitungen, welche jene Maßnahme umgehen, ging der Axel Springer Verlag juristisch vor. Nun hat man beim Verlag AdBlock Plus erneut im Visier: Denn das Plugin blockierte auf Websites von Axel Springer nicht nur Werbung, sondern auch redaktionelle Inhalte – etwa einen Liveticker. Das Landgericht Hamburg erließ deswegen bereits im Juli auf Antrag von Computerbild eine Einstweilige Verfügung gegen Eyeo. Unter anderem wurden neben einem Liveticker zur Apple-Entwicklerkonferenz WWDC auch eingebettete Tweets durch AdBlock Plus gefiltert. Eyeo findet die Klage allerdings überzogen und hat kommentiert: „Wir haben den konkreten Fehler auf Computerbild.de umgehend der EasyList gemeldet, nachdem wir davon im Verfügungsverfahren erfahren haben, so wie es Springer oder jeder andere auch hätte direkt machen können." Die Filterlisten würden aber nur einmal pro Tag erneuert, da könne es schlichtweg auch zu Pannen kommen.
Auch wenn Eyeo damit eine bewusste Blockade redaktioneller Inhalte abstreitet, von welcher das Unternehmen wohl auch wenig hätte, hat das Landgericht entschieden, dass Eyeo haftbar ist. Es reiche dafür aus, dass Eyeo ohne weitere Prüfungen Filterlisten für AdBlock Plus übernommen habe. Nun prüft Eyeo, inwiefern gegen die Entscheidung vorgegangen werden könnte. Für Eyeo ist das Thema insgesamt heikel, denn Fehlblockaden lassen sich auf lange Sicht kaum vermeiden. Etwa enthält die EasyList Germany allein über 60.000 Einträge, über die Werbung und anderer Content identifiziert bzw. im Falle des Falles blockiert werden. Auch Facebook war bereits sauer auf Eyeo, da im sozialen Netzwerk nicht nur Werbung, sondern auch Posts gefiltert wurden.
Jetzt heißt es abwarten, wie es rund um den Konflikt zwischen dem Axel Springer Verlag und Eyeo weitergeht. Auch vorm Oberlandesgericht Köln haben sich die beiden Parteien gezankt. Dort wurde entschieden, dass AdBlock Plus unter bestimmten Bedingungen nicht vertrieben werden dürfe. Zwar wird diese Auseinandersetzung in weitere Instanzen gehen, der Axel Springer Verlag setzt sich aber aggressiv für die vorläufige Vollstreckung des Urteils ein. Noch ist aber offen, was das genau bedeuten würde. Zähneknirschend hatte Eyeo die Angebote des Axel Springer Verlags bereits auf seine Whitelist für „Acceptable Ads“ gesetzt. Für eine Aufnahme wird sonst oft ein Obolus fällg. Auch bei den „Acceptable Ads“ kommt aber nur Werbung durch, welche bestimmten Auflagen genügt. Ob sich also der Axel Springer Verlag bzw. das Oberlandesgericht Köln damit zufrieden geben, ist offen.