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Der Europäische Gerichtshof hat ein neues Urteil zu offenen Wi-Fi-Netzen gefällt. Lange erwartet, sorgt das Urteil leider weiterhin für Rechtsunsicherheit und gibt der Abmahnindustrie Spielraum. Privatpersonen und Gewerbe, die offenes WLAN anbieten, müssen also weiterhin damit rechnen eventuell für das Verhalten dritter Nutzer in die Verantwortung genommen zu werden. Immerhin: Betreiber offener Wi-Fi-Netzwerke im gewerblichen Umfeld sollen nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht geraten. Schadensersatz, Tragen von Abmahn- oder Gerichtskosten sind somit im ersten Schritt keine Bedrohung mehr. Allerdings könnten WLAN-Betreiber bei wiederholten Urheberrechtsverstößen verpflichtet werden ihr ursprünglich offenes Netz mit Passwörtern zu sichern. Die Herausgabe entsprechender Passwörter, könnten an einen Identitätsnachweis der Nutzer geknüpft sein. Wer also dann Zugang zum Netzwerk erhalten möchte, muss beim Betreiber erst seinen Personalausweis auspacken. Diese Hindernisse machen die öffentliche Wi-Fi-Nutzung natürlich deutlich benutzerunfreundlicher.
Der Gerichtshof hält den Identitätsnachweis für sinnvoll, um die Hemmschwelle für Urheberrechtsverletzungen zu senken. So falle die Anonymität weg. Das ganze Procedere lässt dann leider auch für Rechteinhaber und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte bzw. Kanzleien ein Hintertürchen offen. Sie könnten in Serie gerichtliche Unterlassungsanordnungen mit Verschlüsselungspflicht in die Wege leiten. Wie alltäglich dieses Szenario sein wird, dürfte davon abhängen, wer in solchen Fällen die Kosten der Anordnungen zu tragen hätte. Sollten die Kosten bei den WLAN-Betreibern verbleiben, wäre die Lage auch nicht besser als zuvor. Da wundert es dann auch nicht, dass z. B. die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer bereits Freude über das Urteil des EuGH geäußert hat. Nun müsste die Regierung in Deutschland mit klaren Entscheidungen neuen Abmahnwellen vorbauen. Bisher sind die Unterlassungsansprüche hierzulande leider nicht klar geregelt.
Entsprechend enttäuscht sind nun viele Reaktionen zum Urteil – etwa vom Verein Digitale Gesellschaft, welcher bemängelt, dass das Urteil mehr Fragen aufwerfe als Antworten liefere. Auch der Fachwanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, übt Kritik an der Entscheidung: „Die Entscheidung ist gerade mit Blick auf offene Netze enttäuschend und nicht praxistauglich. Denn der EuGH postuliert ausdrücklich, dass der Anbieter gehalten ist, sein Netz mittels Passwort zu schützen und hierzu vorher eine Registrierung der Nutzer durchzuführen, wobei unklar bleibt, welche Anforderungen an eine Authentifizierung der Nutzer tatsächlich zu stellen sind. Wer das nicht macht, läuft Gefahr, vom Gericht hierzu verpflichtet zu werden.“
Letzten Endes widerspricht es einer Entwicklung offener Netze, wenn es zur Pflicht werden könnte erstmal den Personalausweis zu zücken, um in ein Wi-Fi-Netzwerk zu gelangen. Bleibt nur zu hoffen, dass eventuell noch bei den Gesetzen wenigstens in Deutschland nachgebessert wird, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.