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Facebook steht schon seit Monaten in der Kritik im sozialen Netzwerk nicht ausreichend gegen Hassbotschaften vorzugehen. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Bildchen mit zu viel nackter Haut schon nach Minuten entfernt werden, rassistische bzw. straffrechtlich relevante Beiträge aber trotz Meldungen durch die Community auch langfristig stehen bleiben. Bei der Münchener Staatsanwaltschaft haben deswegen aktuell Ermittlungen gegen den Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und andere Manager des US-Unternehmens begonnen.
Es besteht wegen Facebooks Trägheit im Bezug auf Hasskommentare der Verdacht auf Beihilfe zur Volksverhetzung. Neben Facebook wird offenbar gegen neun weitere, ranghohe Mitarbeiter ermittelt. Darunter sind beispielsweise die aktuelle Geschäftsführerin Sheryl Sandberg, der leitende Europa-Lobbyist Richard Allan und seine Kollegin Eva-Maria Kirschsieper aus Berlin. Zunächst will die Staatsanwaltschaft München aber prüfen, ob die gestellte Strafanzeige wirklich unter deutschem Strafrecht Bestand hat und ob man in München zuständig ist.
In der Vergangenheit hatte z. B. der Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) empfindliche Geldstrafen für soziale Netzwerke wie Facebook gefordert, wenn sie nicht stringenter gegen Hasskommentare vorgehen würden. Facebook hat bereits eigene Teams gegründet, die gegen derlei Kommentare vorgehen sollen – die Ergebnisse sind bisher aber eher dürftig. Dass die Staatsanwaltschaft nun tätig wird, geht auf eine Anzeige zurück, in der explizit 438 Inhalte von strafrechtlicher Relevanz belegt werden. Darunter seien auch Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Facebook wird in der gestellten Anzeige vorgeworfen gegen deutsches Recht zu verstoßen, da die Inhalte nicht entfernt, sondern langfristig öffentlich zugänglich gemacht wurden. Facebook selbst hat die Vorwürfe bereits in einem Kommentar zurückgewiesen und betont, dass man sich an deutsches Recht halte.
Dass überhaupt ein Ermittlungsverfahren in München eingeleitet wird, ist durchaus ein Paradigmenwechsel. Bisher blieben andere Strafanzeigen direkt auf der Strecke, da es keine klare Zuständigkeit gab. Schwierig ist vor allem zu entscheiden, ob die aktuelle Gesetzeslage Fälle wie den von Facebook wirklich berücksichtige oder erst Gesetzesänderungen notwendig wären.