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NSA-Untersuchungsausschuss muss Edward Snowden persönlich einladen

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NSA-Untersuchungsausschuss muss Edward Snowden persönlich einladen
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Die Flucht von Edward Snowden endete in Moskau und noch immer sitzt der Whistleblower dort fest. Viele wünschten sich damals und heute, dass die Bundesregierung Edward Snowden in Deutschland aufnimmt, aber derzeit ist nicht abzusehen, was mit ihm passieren wird, nachdem die Aufenthaltserlaubnis in Russland ausläuft. Die Aufnahme von Snowden in Deutschland würde auch ein weiteres Problem lösen, denn hierzulande beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss seit Jahren mit dem Thema, welche Abhörmaßnahmen die amerikanischen Behörden auf deutschem Boden durchgeführt haben und in wie weit der Bundesnachrichtendienst hier Beihilfe geleistet hat.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der NSA-Untersuchungsausschuss Edward Snowden persönlich befragen muss. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Oppositionsfraktionen im Bundestag gestellt. Nun bedeutet dies aber natürlich nicht, dass Edward Snowden sofort in ein Flugzeug steigen und nach Deutschland fliegen wird. Vielmehr muss die Bundesregierung auf Anfrage des Untersuchungsausschusses ein Amtshilfeersuchen stellen. Die Bundesregierung ist demnach nun am Zuge.

Aus der Politik gibt es bereits erste Reaktionen. So äußert sich Martina Renner, Obfrau der der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, wie folgt:

"Der Beschluss der Ermittlungsrichterin am BGH ist ein Punktsieg für die Opposition. Er bedeutet, dass die Koalition im Ausschuss die Ladung Snowdens als Zeugen nicht mehr mit schäbigen Verfahrenstricks verhindern kann. Er ist weiterhin der wichtigste Zeuge des Untersuchungsausschusses, der nun endlich gehört werden muss."

Ebenfalls auf Seiten der Opposition zufrieden zeigt sich Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

"Wir freuen uns über den rechtsstaatlich sehr klaren Beschluss der Ermittlungsrichterin. Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist. Wir werden das Thema umgehend erneut aufrufen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung endlich agieren und eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland ermöglichen muss."

Die persönliche Befragung von Edward Snowden dürfte rechtlich nicht ganz einfach werden, denn die USA verlangen eine Auslieferung von Snowden, sobald dieser ein Land betritt, welches eine Auslieferung zulässt. Die Bundesregierung müsste also womöglich zusichern, dass Snowden nicht ausgeliefert wird. Eine Befragung per Videotelefonie haben einige Ausschussmitglieder ebenso verweigert wie Edward Snowden selbst. Die Koalitionsmitglieder im Untersuchungsausschuss wollen weiterhin eine Vernehmung via Video durchsetzen.

Den wichtigsten Zeugen in den NSA-Veröffentlichungen nicht persönlich zu befragen, wäre sicherlich problematisch, führt es eine solche Untersuchung doch ad absurdum. Bleibt die Koalition bei ihrem Standpunkt, wird es womöglich zu keiner Befragung kommen und dies dürfte auch Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit des Untersuchungsausschusses haben.

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