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Freifunk-Vereine können bald als gemeinnützig gelten

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Freifunk-Vereine können bald als gemeinnützig gelten
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Der Bundesrat hat beschlossen, Freifunk-Communities und -Vereine als gemeinnützig anzuerkennen. Das bedeutet für jene viele Vorteile, denn sie können dann leichter Förderungen erhalten und profitieren von Steuervergünstigungen. So leben die Freifunker letzten Endes von ehrenamtlichem Engagement: Besitzer von Internetanschlüssen und entsprechender Hardware stellen sozusagen einen Teil ihrer Bandbreite der Allgemeinheit zur Verfügung – kostenlos. Ziel ist es, ein breiteres Angebot offener Wi-Fi-Netzwerke zu erreichen. Auch die deutsche Bundesregierung sieht es wiederum als ihr Ziel an, offene Wi-Fi-Netzwerke bzw. Zugangspunkte zu fördern. Deswegen ist die Anerkennung der Freifunk-Communities und -Vereine als gemeinnützig ein wichtiger Meilenstein für beide Seiten.

Vorher konnten Freifunk-Communities nur über Umwege als gemeinnützig anerkannt werden, nämlich dann, wenn sie neben der Bereitstellung offener Wi-Fi-Netzwerke zum Beispiel auch Bildungsangebote für Bürger bereithielten oder mit Hardware-Spenden etwa Flüchtlinge unterstützten. Konzentrierte man sich aber auf das reine Angebot von offenen, drahtlosen Netzwerken, konnte nach bisheriger Gesetzgebung aus der analogen Zeit keine Gemeinnützigkeit attestiert werden.

Nachdem der Bundesrat nun den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk “ mehrheitlich beschlossen hat, ist es an Bundesregierung und Bundestag die weiteren Schritte einzuleiten. Erst dann lässt sich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nämlich in der Praxis umsetzen.