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Vor allem Apple erwirtschaftet einen nicht unerheblichen Teil seiner Einnahmen über den App Store, der fester Bestandteil von iOS und vor allem nicht umgehbar ist. Google, Microsoft und andere üben zwar weniger Kontrolle aus, was den Bezug von Software unter Android, Windows und Co. angeht, dennoch stand auch ihr Geschäftsgebahren häufiger in der Kritik. Vor allem mit Blick auf Gebühren.
Schon seit dem Start des App Store gilt: Will ein Entwickler eine Applikation über den in iOS integrierten Shop anbieten, erhält Apple eine Teil der Einnahmen - aktuell 30 %. Im Gegenzug stellen die Kalifornier die für den Vertrieb sowie die Abrechnung notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Eine Ausnahme stellen kostenlos angebotene Programm dar. Hier verzichtet man auf eine Gebühr. Allerdings will Apple nicht nur am Verkauf der Applikation verdienen, sondern hält die Hand auch bei den sogenannten In-App-Purchases auf. Und für Unternehmen wie Spotify viel ärgerlicher: Auch via iOS-App abgeschlossene Abonnements werden von Apple mit einer Art Wegezoll belegt, fällig werden hier seit letztem Jahr nur noch 15 %.
Das führte im vergangenen Jahr zum offenen Streit zwischen dem schwedischen Streaming-Anbieter und Apple. Spotify versuchte, Abonnements außerhalb der App zu verwalten, um den vollen Monatsbeitrag zu erhalten, Apple konterte auf seine ganz eigene Weise - vom Blockieren von App-Updates war die Rede. Zuvor hatten die Schweden einen anderen Versuch unternommen. Denn um die 30 % Apples auszugleichen, sollten iOS-Nutzer des Dienstes im Monat auf einmal mehr als Windows-Nutzer zahlen. Unter dem Strich hätte Spotify dann von allen den gleichen Betrag erhalten.
Provisionen als Wettbewerbsnachteil
Was zuletzt wie eine zumindest öffentlich eingelegte Pause in der Auseinandersetzung wirkte, könnte nun aber deutlich an Fahrt aufnehmen. Denn nachdem sich auch andere europäische Anbieter bei der EU-Kommission beschwert haben, will diese derartigen Geschäftspraktiken nun eingehender untersuchen und gegebenenfalls gegensteuern. Denn am Ende könnte sich das Verhalten von Apple - und auch anderen Unternehmen - als Missbrauch der eigenen Marktmacht herausstellen.
Durch die fällige Provision auf Abonnements wären die Plattform- und Shop-Betreiber in der Lage, einen vergleichbare Dienstleistung günstiger als ein anderer anzubieten. Beispiel: Müssten für Audio-Streaming im Monat 10 Euro verlangt werden, damit der Betrieb kostendeckend möglich ist, müssten von einem iOS-Nutzer 11,77 Euro verlangt werden - wird das Abo über die Anbieter-Homepage abgeschlossen, müssen hingegen nur die 10 Euro verlangt werden. Apple könnte seinen Dienst hingegen für 10 Euro anbieten, die Gebühr in Höhe von 15 % entfällt schließlich.
Allerdings will die EU-Kommission noch weitergehen und nicht nur Gebührenstaffelungen überprüfen. Auch Hinweisen auf möglicherweise willkürliches Blockieren von Applikationen und Diensten sowie die Weigerung, Zugriff auf Daten zu gewähren, will man nachgehen. Am Ende soll so ein transparentes Regelwerk entstehen, das mögliche Machtmissbräuche erschwert oder gar unmöglich macht.
Es gibt aber auch Gegenwind. So will die Lobby-Gruppe CCIA Europe, zu der unter anderem Google und Facebook gehören, von einer pauschalen Neuregelung nichts wissen. Statt dessen solle die EU-Kommission lieber „flexible Werkzeuge wie Wettbewerbsrecht" nutzen, um „von Fall zu Fall" entscheiden zu können. Ob sich die Interessenvertreter damit durchsetzen, könnte sich schon Ende des Jahres zeigen. Denn bis dahin will die Kommission erste Vorschläge unterbreiten.