Werbung
Für YouTuber, die sich nicht an die Regeln halten und transparent mit ihren Werbedeals umgehen, könnte die Luft nun dünner werden. Die Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat ein erstes, erhebliches Bußgeld gegen einen deutschen YouTuber ausgesprochen.
Uwe Schüder, der auf der Plattform besser bekannt als „Flying Uwe“ sein dürfte und sich hauptsächlich mit Fitness und Kampfsport beschäftigt, soll wegen fehlender Werbekennzeichnung eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro bezahlen. Der Vorwurf: In drei seiner Videos soll er Produkte zu offensiv in die Kamera gehalten und ausgiebig positiv dargestellt haben, ohne die Videos als „Dauerwerbesendung“ zu kennzeichnen.
Damit soll der Hamburger, der mit seinem Hauptkanal über 1,1 Millionen Nutzer erreicht, gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Dieser besagt, dass auch für Telemedien die Werbegrundsätze gelten, wenn Anbieter fernsehähnliche Inhalte produzieren. Dauerwerbesendungen müssten zu Beginn als solche angekündigt und während des gesamtes Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.
Schüder sei bereits mehrfach darauf hingewiesen worden. Bereits im November 2016 forderten die Medienwächter den YouTuber auf, einige seiner Videos sowie die Beschreibungstexte darunter entsprechend der geltenden Werbegrundsätze zu überarbeiten, andernfalls drohe eine Strafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Schüder reagierte damals mit einem Trotzvideo, bezeichnete sich hämisch als „Schleiching Uwe“ und betonte, er promote lediglich Produkte, die er selbst für gut befinden würde. Trotzdem ging er der Aufforderung nach und kennzeichnete einige seiner Videos und Beschreibungstexte. Nach Ansicht der Medienanstalt wohl aber nicht sorgfältig genug.
Datenschutzhinweis für Youtube
An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein Youtube-Video zeigen. Ihre Daten zu schützen, liegt uns aber am Herzen: Youtube setzt durch das Einbinden und Abspielen Cookies auf ihrem Rechner, mit welchen Sie eventuell getracked werden können. Wenn Sie dies zulassen möchten, klicken Sie einfach auf den Play-Button. Das Video wird anschließend geladen und danach abgespielt.
Ihr Hardwareluxx-Team
Youtube Videos ab jetzt direkt anzeigen
Bei drei seiner Videos soll er weiterhin auf eine Werbe-Kennzeichnung verzichtet haben. Vermutlich dürfte es sich um Videos handeln, in denen „Flying Uwe“ Produkte eines Unternehmens präsentiert, dessen Geschäftsführer er selbst ist, wie die Medienwächter im Frühjahr moniert hatten. Schüder ist Geschäftsführer dreier Firmen, die im Bereich Fitnessbekleidung und Nahrungsergänzungsmittel aktiv sind.
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer professionell auf YouTube oder ähnlichen Plattformen agiert, muss sich auch an die geltenden Werbebestimmungen halten“, meint Lothar Hay, Medienratsvorsitzender der norddeutschen Medienanstalt. Der 30-Jährige kann gegen das Bußgeld Einspruch einlegen.
Ähnliches könnte auch anderen YouTubern widerfahren. Eigenen Angaben zufolge will die MA HSH 30 weitere YouTuber aus Hamburg und Schleswig-Holstein angeschrieben und über die geltenden Bestimmungen informiert haben.
Ebenfalls in Diskussion ist, ob YouTuber mit großer Reichweite eine Rundfunklizenz benötigen.