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Google missbraucht seine Position, um seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Zu diesem Ergebnis ist die EU-Kommission nach einer längeren Untersuchung gekommen. Für wie schwerwiegend die Brüsseler Wettbewerbshüter dieses Verhalten einstufen, deutet die Höhe der verhängten Strafe an. Denn mit 2,42 Milliarden Euro übertrifft die den bisherigen Rekord deutlich.
Laut Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gibt es am Verhalten Googles keinen Zweifel. Vier Jahre nach dem Start 2004 begann das Unternehmen mit zwei gravierenden Änderungen am ehemals noch Froogle genannten Preisvergleich. Zum einen wurden die Ergebnisse des inzwischen in Google Produktsuche umfirmierten Dienstes plötzlich deutlich prominenter platziert, zum anderen wurden Konkurrenten nun schlechter gestellt - auch wenn deren Ergebnisse relevanter waren. Daran hat sich bis heute nichts geändert, so Vestager.
Diese beiden Schritte hätten zu gravierenden Veränderungen geführt. Im Vereinigten Königreich konnte Google den Traffic beispielsweise um den Faktor 45 steigern, gleichzeitig mussten Konkurrenten ein Traffic-Minus von bis zu 85 % hinnehmen. In Deutschland lag Googles Plus um Faktor 35, das Minus bei der Konkurrenz hingegen bei bis zu 92 %.
Die Position des Treffers ist entscheidend
Nach Ansicht der EU-Kommission hängt dies unmittelbar mit der Platzierung der jeweiligen Treffer ab. So habe man nachweisen können, dass auf die zehn ersten Treffer etwa 95 % aller Klicks entfallen, allein der erste könne schon 35 % vereinnahmen. Der oberste Treffer auf der zweiten Seite komme hingegen nur noch auf 1 %. Dass dies aber nichts mit der Qualität der Treffer zu tun habe, hätten Untersuchungen belegt. Wurde der erste Treffer auf Position drei verschoben, gingen die Klicks um 50 % zurück. All diese Werte beziehen sich dabei auf die Desktop-Version der Suche, bei der Mobil-Variante seien die Auswirkungen um einiges drastischer, da der Bildschirm hier in der Regel kleiner sei und damit weniger Treffer pro Seite angezeigt würden.
Google selbst hat die Vorwürfe in der Vergangenheit immer wieder von sich gewiesen und auf die Marktmacht anderer Unternehmen verwiesen. So haben man beispielsweise im Bereich Shopping keine dominante Stellung inne, so das Unternehmen im vergangenen Jahr, erste Anlaufstelle sei hier Amazon. In einer ersten Stellungnahme wiederholt man dies. So verweist man unter anderem darauf, dass seit 2008 Preisvergleiche und Handelsportale nicht nur Traffic verloren hätten, sondern andere wie Amazon oder eBay gewachsen seien. Letztlich sei man davon überzeugt, nur im Sinne der europäischen Verbraucher gehandelt zu haben, so Googles Chef-Justiziar Kent Walker. Verbraucher würden es schätzen, wenn Suchmaschinen-Treffer direkt zu Produkten führen würden und nicht nur auf Portale, in denen erneut gesucht werden müsse.
Ob man gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorgehen werde, wolle man erst prüfen, so Kent.
Die Höhe der Strafe basiert auf den Einnahmen des Konzerns innerhalb der 13 betroffenen EU-Staaten seit 2008. Ob die verhängten 2,424495 Milliarden Euro das Maximum von 10 % der Einnahmen ausschöpfen, ist nicht bekannt. Die bislang höchste Strafe wegen Missbrauch der Marktmacht belief sich auf 1,06 Milliarden Euro und wurde 2009 gegen Intel verhängt. Sollte Google das beanstandete Verhalten nicht innerhalb von 90 Tagen ändern, werden pro Tag 5 % des weltweiten Konzern-Tagesumsatzes fällig.
Darüber hinaus laufen noch zwei weitere Untersuchungen gegen Google, die das Betriebssystem Android und das Anzeigengeschäft betreffen. Wann hier mit einem Abschluss zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.