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Mit dem Ende der Sommerferien in den ersten Bundesländern dürfte sich bei den ersten O2-Kunden Ernüchterung breit machen. Denn so mancher, der seinen Urlaub in einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbracht hat, könnte eine höhere Mobilfunkrechnung als erwartet erhalten. Der Grund: Noch immer stellt der Münchner Provider nicht alle Kunden auf kostenloses Roaming innerhalb der EU um.
Schon Anfang Juli wies die Verbraucherzentrale Sachsen auf das Verhalten des Unternehmens hin. Denn anders als die Deutsche Telekom, Vodafone und andere Anbieter hielt sich O2 eine Hintertür offen. Wer über einen Tarif inklusive EU-Paket verfügte, wurde zum Stichtag 15. Juni nicht automatisch umgestellt, alle anderen Kunden hingegen schon. Ändern ließ – und lässt – sich dies per SMS, andernfalls fielen und fallen bei der Nutzung des Vertrags im EU-Ausland weiterhin Roaming-Gebühren an.
Da O2 auf die Beschwerde und eine Abmahnung der Verbraucherzentrale nicht reagierte, hat sich nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eingeschaltet und eine Klage gegen die Münchner angekündigt.
„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten", so Heiko Dünkel, Rechtsreferent bim vzbv. Verwiesen wird dabei auf die EU-Kommission, die sich zuletzt mehrfach ähnlich äußerte. Darüber hinaus würde O2 aber auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Denn das Vorgehen sei irreführend, Verbraucher würden nicht damit rechnen, dass das EU-Roaming nur dann kostenlos sei, wenn sie selbst aktiv würden.
O2 verhält sich unter Umständen korrekt
Allerdings ist die Sachlage alles andere als klar. So deutet die Homepage der Bundesnetzagentur beispielsweise an, dass O2 sich durchaus korrekt verhalten könnte: „Wenn der Kunde selbst keinen Roamingtarif gewählt hat, gelten grundsätzlich die regulierten Roamingtarife der EU-Roaming-Verordnung für diesen Kunden."
Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass die Umstellung für Kunden mit selbstgewähltem Roaming-Tarif tatsächlich nicht vorgenommen werden musste. Unter Umständen könnten die Roaming-Optionen einzelne Nutzer sogar besser stellen, da diese auch Gebiete berücksichtigen, die die Roaming-Freiheit seit dem 15. Juni nicht berücksichtigt. Ausgenommen sind hier beispielsweise die Schweiz, Monaco und Andorra.
Bislang hat O2 nicht auf die Klageankündigung reagiert.