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Es ist kein Geheimnis, dass die staatliche Überwachung aktuell ein großes Thema in der Politik ist. So rechtfertigen viele Politiker den Ausbau entsprechender Infrastrukturen mit der Bekämpfung des Terrorismus. Doch oft sind berechtigte Zweifel angebracht, ob zusätzliche Überwachung der Bürger eine angemessene Maßnahme ist, zumal sich enorme Missbrauchspotentiale eröffnen. Deswegen setzt sich aktuell die International Working Group on Data Protection in Telecommunications (IWGDPT) bzw. die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation dafür ein, dass verbindliche Standards für die Überwachung etabliert werden.
Geleitet wird diese von Maja Smoltczyk, welche auch als Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit agiert. Veröffentlicht wurden jetzt zwei im April verabschiedete Arbeitspapiere. Eines davon trägt den Titel „ Zu internationalen Grundsätzen oder Instrumenten zur Regulierung der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung “. Ein deutschsprachiges PDF ist hier herunterladbar.
Die IWGDPT ist außerdem als Berlin Group in Fachkreisen bekannt, berichtet aber von einem sehr schwierigen Prozess bei der Etablierung von Regulierungen. So sei zum einen das Problem, dass Kritiker oft direkt bei staatlicher Informationsbeschaffung das Stichwort „ Überwachung“ ins Spiel brächten und zum anderen staatliche Vertreter der Nachrichtendienste genau umgekehrt selbst bei deutlichen Eingriffen in die Privatsphäre den Begriff ablehnten.
So kommt dann oftmals die Ansicht ins Spiel, dass die Speicherung von Telekommunikationsdaten oder Massendatensammlung keine Überwachung darstelle. Entsprechend sei es schwer, Vertreter dieser beiden, entgegen gesetzten Perspektiven an einen Tisch zu bringen, da die Diskussion schnell in Polemik abdrifte. Dabei wäre beiden Seiten natürlich mit verbindlichen Regelungen gedient, welche auch Rechtssicherheit bieten.
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Entsprechend enthält das Papier der IWGDPT neben einer Statusaufnahme auch Vorschläge für Standards und Grundsätze, welche in verbindlichen Regulieren münden könnten. Denn zumindest besteht bei allen Parteien Konsens dazu, dass eine derartige Regulierung notwendig wäre. Die Arbeitsgruppe empfiehlt den Datenschutzbehörden deswegen auch Best Practices zu entwickeln und die Nachrichtendienste klar zu kontrollieren.
Ziel soll es sein, dass Daten- und Informationsbeschaffung immer rechtmäßig und verhältnismäßig bleibt. In die Privatsphäre soll nur dann eingegriffen werden, wenn es unbedingt erforderlich ist und auch dann nur in einem möglichst geringen Maße. Zudem sollte Transparenz darüber bestehen, wenn ein solcher Eingriff erfolgt. So bestehe für die Nachrichtendienste eine Rechenschaftspflicht, welche durch unabhängige Stellen kontrolliert werden müsse.
Das zweite Papier geht wiederum relativ spezifisch auf Datenschutz in Bildungseinrichtungen ein. Dort werden zunehmend E-Learning-Plattformen verwendet, die natürlich auch personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei wird teilweise das Lernverhalten von Schülern und Studenten analysiert. Hier haben die Datenschützer bedenken, denn einmal erhobene Daten könnten eventuell über den eigentlichen Zweck hinaus von Unternehmen gesammelt und für Werbezwecke weiterverwendet werden. Auch hier seien also klare Regeln für die Zukunft notwendig.