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Apple hat den halbjährlichen Report für Government and Private Party Requests for Customer Information veröffentlicht. Darin enthalten sind alle Anfragen an Apple durch verschiedenen Behörden in den jeweiligen Ländern. In den USA können dies gerichtliche Durchsuchungsbescheide, ein Abhören und vieles mehr sein. Für Deutschland spricht Apple von Auskunftsersuchen.
Die veröffentlichten Daten sind ausschließlich solche, die auch bekanntgegeben werden dürfen. Nicht inbegriffen sind also solche, bei denen sich Apple zur Geheimhaltung der selbigen verpflichtet hat. Laut Apple ist man aber weiterhin an einer größeren Transparenz bezüglich dieser Zahlen interessiert. Nochmals betont Apple, dass es keinerlei Interesse an den privaten Daten der Nutzer habe, sondern diese wenn überhaupt entpersonalifiziert zur Verbesserung der eigenen Services nutze.
Keinerlei genaue Angaben macht Apple über die Umfang der Daten, die herausgegeben wurden. Laut Apple kann dies im Falle eines gestohlenen Gerätes von einfachen Kontakinformationen bis hin zu Kreditkarteninformationen im Falle eines Betrugsdeliktes reichen. Stellen ausländische, zum Beispiel deutsche, Behörden, eine entsprechende Anfrage und es wird der Zugriff auf Daten, die in den USA gespeichert werden, notwendig, muss die Anfrage dem U.S. Electronic Communications Privacy Act (ECPA) entsprechen.
Neben diesen Anfragen der Sicherheitsbehörden kann Apple im Falle dringenden Notsituationen auch Hilfeleistung stellen. Dazu steht ein Team an 24 Stunden an sieben Tagen die Woche zur Verfügung und kann solche Anfragen schnell beantworten. Anfragen werden aber immer genau geprüft und es werden auch nur die Daten herausgegeben, die zwingend notwendig sind.
„Our legal team reviews requests received to ensure that the requests have a valid legal basis. If they do, we comply with the requests and provide the narrowest possible set of data responsive to the request. If we determine a request does not have a valid legal basis, or if we consider it to be unclear, inappropriate or over-broad, we challenge or reject it."
Doch nun zu den veröffentlichten Zahlen:
Apple hat weltweit insgesamt 30.814 Anfragen für 233.052 Geräte erhalten. In 23.856 der Fälle wurden dem Ersuchen stattgegeben. Für Deutschland liegt die Anzahl der Anfragen bei 12.677 auf 24.446 Geräten. In 9.312 der Fälle wurde die Anfrage bestätigt. Um diese Zahlen in ein Verhältnis zu rücken: 0,00612 % aller Nutzer eines iOS- oder Mac-Gerätes sind von solchen Anfragen betroffen gewesen.
Schaut man sich die Entwicklung in den Jahren, seit dem Apple die Zahlen veröffentlicht, an, wird vor allem auffällig, wie schnell die Anzahl der Anfragen im Jahre 2014 gestiegen ist. Auch danach ist weiterhin eine Steigerung vorhanden, wenngleich der Anstieg flacher ausfällt. Eine zweite Auffälligkeit ist das Verhältnis aus Anfragen und stattgegebenen Anfragen. Inzwischen sind wir hier bei einer Quote von 73 % angekommen.