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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in Deutschland bisher mit einigen Einschränkungen leben, wenn es um die Präsenz im Internet geht. Deswegen dürfen beispielsweise die Inhalte in Mediatheken nicht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen. Hintergrund ist, dass das öffentlich-rechtliche Angebote nicht in ein unausgeglichenes Konkurrenzverhältnis zu privatwirtschaftlichen Medien treten soll.
Allerdings haben die Ministerpräsidenten am Freitag beschlossen, dass ARD, ZDF, Deutschlandradio und Co. nicht nur mehr Freiheit für ihre redaktionellen Angebote im Internet erhalten, sondern Inhalte auch länger zur Verfügung stehen dürfen.
Das ist natürlich im Sinne der Sender, die schon lange versuchen, online mehr Angebote zu etablieren. Malu Dreyer, die Leiterin der Rundfunkkommission der Länder, hat bestätigt, dass die bisherige Sieben-Tage-Regelung wegfallen werde. Stattdessen solle „aufwendungsneutral und zeitgemäß ausgedehnt werden“. Die Änderungen sollen in eine überarbeitete Version des Rundfunkstaatsvertrags Einzug halten, der 2018 mit allen Details verhandelt wird.
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Das Verbot der Presseähnlichkeit solle zwar erhalten bleiben, aber Dreyer weicht sehr vage auf: „Es ist nicht vorstellbar, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit hat, auch online bestimmte Dinge zu tun.“ Was das für die Praxis am Ende konkret bedeutet, wird sich dann 2018 wohl zeigen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat erklärt, dass es sinnvoll sei, den derzeit geltenden Auftrag der Rundfunkanstalten zu konkretisieren, da es aktuell ohnehin kaum eine Begrenzung für die Textberichterstattung gebe. Zudem bemängelt man: „Das bestehende Kontrollsystem durch die Rundfunkräte scheint insoweit ebenfalls nicht ausreichend funktionsfähig. Diese beiden Punkte müssen in der weiteren Debatte geklärt werden.“
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Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) wünscht sich ebenfalls eine deutlichere Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man sei allgemein dagegen, ARD und ZDF mehr Freiheiten im Netz einzuräumen und ist somit skeptisch gegenüber den Plänen von Dreyer. Im Dezember wird dabei zunächst die 21. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet. Erst mit der 22. Änderung sollen 2018 die neuen Freiheiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet Einzug halten.
Wenig überraschend lobt die ARD-Vorsitzende Karola Wille die Pläne hingegen und tätigt eine für viele vermutlich paradox anmutende Aussage. Denn es sei zu befürworten, „dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat“. Das ist natürlich eher eine subjektive Meinungsäußerung von Wille, da das aktuelle Stammpublikum von ARD und ZDF mit einem Durchschnittsalter von über 60 Jahren bisher auch ohne verstärktes Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet zurecht gekommen ist und die Akzeptanz des aktuellen öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei jüngeren Generationen in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen hat.
Sicherlich wird es noch viele Debatten um die Thematik geben, denn viele Presseverleger befürchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die staatliche Finanzierung den Wettbewerb im Internet verzerren könnte.