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Noch ist nicht entschieden, ob es zu einer Neuauflage der großen Koalition kommen wird. Dafür wird immer deutlich, wie ein mögliches Regierungsprogramm aussehen könnte - auch mit Blick auf die Internet-Versorgung. Denn nach dem Willen von CDU, CSU und SPD sollen Bürger einen gesetzlich verankerten Anspruch auf schnelles Internet erhalten. Bis dahin soll es aber noch dauern.
Vielen dürfte diese Diskussion bekannt vorkommen. Denn bereits Ende 2013 stritten die drei gleichen Parteien darüber, ob das Recht auf schnelles Internet gesetzlich verankert werden soll oder nicht. Am Ende konnte sich die Union gegen die SPD durchsetzen und gab damit dem Druck von Interessenvertretern, darunter der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, nach. Übrig blieb nur das Versprechen, das bis Ende 2018 50 MBit/s flächendeckend in Deutschland verfügbar sein sollen.
Nun aber sollen sich die Parteien im Rahmen der noch laufenden Koalitionsverhandlungen dazu entschieden haben, schnelles Internet als Universaldienst einzustufen, wie Reuters berichtet und sich dabei auf einen Entwurf des Vertrags beruft. Dort heißt es: „Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten."
Damit hätten die Netzbetreiber dann rund fünf Jahre Zeit, um den notwendigen Ausbau vorzunehmen. Ein Grund für den Stichtag Anfang 2025 wird nicht genannt, die Parteien dürften dabei aber die praktische Umsetzbarkeit im Auge gehabt haben. Denn vieles soll bislang noch nicht geklärt sein, vage ist auch die Definition von schnellem Internet. Dem Bericht zufolge ist von einer dynamischen Umsetzung die Rede: Die 20 % langsamsten Anschlüsse sollen Anspruch auf das Tempo haben, das an den anderen 80 % der Anschlüsse verfügbar ist.
Eine derartige Vorgabe würde dafür sorgen, dass die Netzbetreiber vor allem in den Regionen investieren, die bislang nur schlecht angebunden sind. Bislang wird häufig kritisiert, dass die Gelder nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Zu klären sein wird jedoch, ob beispielsweise das Up- oder Download-Tempo ausschlaggebend sein wird und ob es Unterscheidungen je nach Zugangsart - Kabel, Mobilfunknetz, Hybrid - geben wird.
Kritiker befürchten gegenteiligen Effekt
Kritik gibt es von verschiedenen Branchenverbänden. So befürchtet Bitkom, dass die Einstufung als Universaldienst nicht den gewünschten Effekt haben dürfte - im Gegenteil. „Mit einem Universaldienst würde die Regierung ihr selbstgestecktes Ziel, bis 2025 Gigabit in die Fläche zu bringen, konterkarieren. Einerseits soll der Breitbandausbau mit Milliardenbeträgen gefördert werden, anderseits würde man mit einem Universaldienst voll auf die Bremse steigen", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Ein Einwand, der durchaus zutreffend sein könnte. Denn anstatt das maximal machbare zu realisieren, könnte die geplante Umsetzung dazu führen, dass nur das gesetzlich vorgeschriebene geschaffen wird. Ein weiterer Ausbau würde zudem unwahrscheinlicher. Denn wenn in wirtschaftlich lukrativen Regionen Gigabit-Geschwindigkeiten angeboten würden, könnte ab einem gewissen Zeitpunkt die 20-%-Regel greifen.
Beim Bitkom befürchtet man aber auch steigende Verbraucherpreise, da die Netzbetreiber auch in unwirtschaftliche Regionen investieren müssten und anfallende Kosten auf die Kunden umlegen dürfte.
Als Universaldienst werden Dienste und Infrastruktur bezeichnet, die zur Grundversorgung gezählt werden und entsprechend gesetzlich verankert sind. Das umfasst unter anderem den Zugang zu ärztlicher Versorgung, zum Strom-, Wasser- und Telefonnetz, aber auch das Beliefern durch die Post.