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Wie das Oberlandesgericht in Köln in einem Urteil in einem Fall um eine Urheberrechtsverletzung auf der Plattform „The Pirate Bay“ entschied, haften Domain-Registrare als Störer für Urheberrechtsverletzungen – allerdings nur, wenn der Registrar nach einem Hinweis des Rechteinhabers den Zugang zur betroffenen Seite nicht sperrt.
Obwohl Domain-Registrare nicht als Betreiber der jeweiligen Plattformen gelten, ergebe sich trotzdem eine Haftung ihrerseits, da sie die betroffenen Domains registrieren und verwalten. Geklagt hatte der Rechteinhaber des Spielfilms „Victoria“, nachdem der Film im November 2011 über die BitTorrent-Website „The Pirate Bay“ angeboten wurde. Eine Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Zur Begründung des Urteils nannte das Oberlandesgericht in Köln unter anderem die allgemeine Bekanntheit der Verurteilung der Gründer im April 2009. Bei dieser erhielten Peter Sunde, Svartholm Warg, Fredrik Neij und Carl Lundström für den Betrieb der illegalen Website Haftstrafen aufgrund der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen