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Wer in Zukunft einen neuen Personalausweis beantragt, muss wohl schon bald seinen Fingerabdruck mit abgeben. Bislang war dies in Deutschland nur bei Reisepässen verpflichtend, nicht aber bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises. Hier war die Angabe der Fingerabdrücke noch freiwillig.
Zu diesem Entschluss könnte es schon bald kommen, denn das Europa-Parlament und die EU-Staaten müssen die Einigung vom vergangenen Dienstag nur noch formell bestätigen, wonach Beobachtern zufolge mit ziemlicher Sicherheit von auszugehen ist. Dann sollen alle neu ausgestellten Personalausweise in spätestens zwei Jahren die neuen Anforderungen erfüllen müssen.
Konkret bedeutet dies, dass zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert und die Dokumente maschinenlesbar und in Kreditkarten-Form ausgegeben werden sollen. Ein biometrisches Foto wird natürlich weiterhin Pflicht sein. Die neuen Ausweise sollen fünf bis zehn Jahre gültig sein. Bestehende Personalausweise sollen noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht ohnehin früher ablaufen.
Zudem sollen die Behörden mit Blick auf den Datenschutz Maßnahmen ergreifen, dass die Chips im Personalausweis nicht von Dritten eingesehen werden können. Wie das auszusehen hat, ist nicht bekannt. Allgemein soll die Speicherpflicht der Fingerabdrücke die Sicherheit der Ausweise erhöhen und den Identitätsdiebstahl erschweren.
Nach Aussagen des Portals netzpolitik.org seien die bestehenden Dokumente jedoch schon heute sehr sicher: In den vergangenen Jahren sei die Zahl von gefälschten Dokumenten bei der Einreise trotz steigender Einreisezahlen rückläufig gewesen. Das Portal sieht das geplante EU-Gesetz daher als Vorwand, den „amtlichen Datenspeicher“ der rund 370 Millionen EU-Bürger anwachsen zulassen. Schon heute sollen Polizei und Geheimdienste automatisiert auf bereits vorhandene biometrische Daten von Pass- und Ausweisbesitzern bei den Meldebehörden abfragen. Gegen diesen Zugriff läuft federführend durch Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitok.org eine Verfassungsbeschwerde. EU-Datenschützer meldeten bereits ebenfalls ihre Bedenken an.
Über den Entwurf müssen nun der Bürgerrechts-Ausschaus und das EU-Parlament abstimmen. Eine knappe Mehrheit wird erwartet.