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Nachdem Wikileaks-Gründer Julian Assange Anfang April von den Behörden in der Botschaft von Ecuador verhaftet wurde, verurteilte man den Wikileaks-Gründer nun zu 50 Wochen Gefängnis. Grund für die Verurteilung war laut Gericht der Verstoß gegen seine Kautionsauflagen in Großbritannien. Julian Assange hätte sich laut Richterin Deborah Taylor jederzeit freiwillig den Behörden stellen können. Die verhängte Strafe liegt mit 50 Wochen nur minimal unter der möglichen Höchststrafe.
Laut Aussagen der Verteidiger von Assange sei der Wikileaks-Gründer aus Angst vor einer Auslieferung Schwedens an die USA in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet. In den vergangenen sieben Jahren versuchten Assanges Verteidiger ebenfalls mit sämtlichen Rechtsmittel zu verhindern, dass der Wikileaks-Gründer aufgrund von Vergewaltigungsvorwürfen von den britischen Behörden an Schweden ausgeliefert wird.
Die schwedische Staatsanwaltschaft stellte allerdings die Ermittlungen gegen Julian Assange bereits im Jahr 2017 ein. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde jedoch beantragt. Am heutigen Donnerstag wird im Bezirksgericht Westminster zudem das Auslieferungsersuchen der Vereinigten Staaten verhandelt. Diese werfen Assange vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning mit dem Vorhaben zusammengearbeitet zu haben, in ein Regierungsnetzwerk einzudringen.
Im Jahr 2010 erfolgte die Weitergabe großer Mengen von Dokumenten aus US-Militäreinsätzen im Irak und Afghanistan von Manning an Wikileaks. Aufgrund dessen wurde der Luftangriff in Bagdad vom 12. Juli 2007 bekannt, bei dem unter anderem ein Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters ums Leben kam. Aber auch eine Vielzahl von politischen Depeschen befand sich unter den Manning-Dokumenten. Neben der New York Times berichteten der britische Guardian und der Spiegel ausgiebig über die genannten Dokumente.