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Eine Neuland-Entdeckerin schlägt zurück

Sollen Meinungsäußerungen im Wahlkampf reguliert werden?

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Sollen Meinungsäußerungen im Wahlkampf reguliert werden?
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Im Vorfeld der Europawahl sahen sich gerade die beiden Partner der Regierungskoalition mit einer für sie neuen Herausforderung konfrontiert: Kritischen YouTubern. Die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer beschäftigt dieses Thema auch nach der Wahl noch stark. Doch die Überlegungen, die sie in den Raum stellt, dürften den Graben zwischen CDU und der netzaffinen, jüngeren Generation nicht gerade kleiner werden lassen.

Vorausgegangen war vor allem ein YouTube-Monolog von Rezo, das mit seinem plakativen (aber YouTube-typischem) Titel "Die Zerstörung der CDU." schnell Millionen Aufrufe erreichte. Rezo attestiert der CDU darin, dass sie große Herausforderungen wie soziale Spaltung oder Klimawandel nicht ausreichend angeht. In einem weiteren Video haben dann über 90 YouTuber kurz vor der Wahl begründet, warum sie dazu aufrufen, weder CDU/CSU, SPD noch AfD zu wählen. 

Welchen Effekt diese millionenfach aufgerufenen Videos bei der Europa-Wahl wirklich hatten, muss dahingestellt bleiben. Die Wahlergebnisse machen aber allemal deutlich, dass die sogenannten Volksparteien gerade bei jungen Wählern einen schweren Stand haben. Bei den Unter-30-Jährigen liegen die Grünen mit riesigem Abstand vor CDU und allen anderen Parteien. Gerade die CDU darf sich darüber eigentlich nicht wundern. Ihre bestenfalls hinhaltende Klimapolitik und ihre Netzpolitik (gerade auch die Artikel 13-Debatte) wirken gerade auf viele junge Wähler so, als seien sie völlig aus der Zeit gefallen. Doch anstelle sich inhaltlich zu hinterfragen, wählt die CDU nun offenbar den einfacheren Weg und sucht sich einen Sündenbock außerhalb der eigenen Partei:

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Die Bundesvorsitzende kritisierte am Montag in einer Pressekonferenz "Meinungsmache" auf YouTube - und offenbart dabei ein fragwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit. Denn genau die wird vom Grundgesetz garantiert - und von YouTubern wie Rezo in Anspruch genommen. Ihr Vergleich von YouTubern mit der klassischen Presselandschaft offenbart nur einmal mehr, wie weit entfernt mancher Politiker von den Realitäten der netzaffinen Generation(-en) ist. Den unweigerlich losbrechenden Shitstorm versuchte die CDU-Chefin dann mit einem Twitter-Statement einzudämmen. 

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Darin bekennt sie sich zwar ausdrücklich zur Meinungsfreiheit, vollzieht aber gleichzeitig das Kunststück, eine stärkere Regulierung im Wahlkampf einzufordern. Natürlich gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit (laut Art. 5 Abs. 2 GG gezogen durch "Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre"). Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch "Regeln, die im Wahlkampf gelten" sind im Grundgesetz so aber nicht vorgesehen. Und eine Erklärung, warum nun das persönliche politische Bekenntnis einiger YouTuber die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten sollte, bleibt Kramp-Karrenbauer schuldig. Dass sie nicht auf die offene Diskussion von Inhalten, sondern auf Regulierung setzt, wird die Entfremdung von CDU und jüngeren Wählern jedenfalls nur weiter vorantreiben.