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Das Landgericht München hat jetzt im Rechtsstreit von mehreren Tonträgerherstellern gegen die Telekom Deutschland GmbH ein erstinstanzliches Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass die Telekom als Internet Service Provider den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Websites wie goldesel.to mittels DNS-Blocking sperren muss. Bereits in der Vergangenheit wurden Seiten wie boerse.to im Netz von Vodafone und 1&1 auf DNS-Ebene gesperrt. René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI gab bekannt, dass ein Vorgehen gegen Rechtsverletzungen im digitalen Raum nur durch ein Zusammenspiel verschiedener effektiver Maßnahmen möglich ist.
Des Weiteren sieht der Geschäftsführer Recht & Politik das Sperren des Zugangs zu rechtsverletzenden Websites als wichtigen Baustein. Ebenfalls spielt René Houareau auf andere Staaten an und behauptet, die Methode von Zugangssperren wäre in vielen anderen Ländern bereits vielfach mit Erfolg angewendet worden. Zwar bezieht sich der Geschäftsführer hier explizit auf strukturell rechtswidrige Seiten, allerdings ist davon auszugehen, dass die Definitionen von rechtswidrigen Seiten im Ausland von der Definition einer rechtswidrigen Seite in Deutschland abweicht.
Ob der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) nun noch weitere Provider dazu zwingen will, bestimmte Domains auf DNS-Ebene zu blocken, bleibt aktuell abzuwarten. Allerdings könnte dies auch ein Kampf gegen Windmühlen sein. Schließlich können die Betreiber von illegalen Websites die Seite forken und mit einer neuen URL versehen. Dann würde die Sperre nicht greifen und die Site wäre wieder ganz normal erreichbar. Sobald jedoch die IP-Adresse anstatt der URL im Browser eingeben wird, benötigt man keinen DNS-Server mehr. Somit wäre auch in diesem Fall eine DNS-Blockade sinnlos. Daher bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen der BVMI die illegalen Downloads eindämmen werden.
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