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Offene WLANs sorgen weiterhin für Rechtsunsicherheit

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Offene WLANs sorgen weiterhin für Rechtsunsicherheit
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Deutschland und seine offenen WLANs - eine Leidensgeschichte, die allem Anschein nach kein Ende nimmt. Was in anderen Ländern gang und gäbe ist und selbst durch die Neuregelung im Telemediengesetz (TMG) eigentlich längst Geschichte sein sollte, bleibt weiterhin ein Schreckgespenst in good old Germany. Die sogenannte Abschaffung der Störerhaftung verunsichert auch Ende 2019 noch eine Vielzahl von Providern, Zugangsanbietern und Rechteinhabern. 

Laut Aussagen der Anbieter würde es trotz der Neuregelung weiterhin Abmahnungen geben. Diese seien zwar weniger geworden, jedoch besteht das Problem aus Provider-Sicht weiterhin. Grund für die Abmahnungen gegen die Provider ist laut den Rechteinhabern das Problem, dass es im Vorfeld nicht möglich ist zu erkennen, ob es sich bei dem ermittelten Anschluss um einen WLAN-Hotspot handelt oder ob es sich tatsächlich um den Anschluss des Täters handelt. Allerdings dürfte den Rechteinhabern klar sein, dass diese kaum eine Chance haben den Täter zu ermitteln, wenn es sich um einen Hotspot handelt. So entsteht der Eindruck als würde durch Abmahnungen versucht, die Provider abzukassieren. Gerade unwissende Anbieter tappen dabei in die Abmahnfalle der Rechteinhaber. 

Auch wird von den Providern kritisiert, dass es aktuell keine Klarheit darüber gibt, welche Seiten von vornherein gesperrt werden müssen und welche Sicherheitsmaßnahmen ein Provider ergreifen muss. Dies hat zur Folge, dass die Anwälte der Rechteinhaber munter Abmahnungen schicken und einfach alles sperren lassen, was auch nur im entferntesten Sinne eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte. Da der Gesetzgeber aktuell keinen Handlungsbedarf sieht gilt zunächst abzuwarten, wie sich die Lage für die Provider von offenen WLANs entwickeln wird. Aktuell bleibt zumindest die Unsicherheit bezüglich der Rechtssicherheit weiter bestehen.