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Die Schwierigkeiten von Deutschland und dem Netzausbau haben wir bereits in einem ausführlichen Kommentar für unsere Leser erörtert. Allerdings scheint jetzt langsam aber sicher Bewegung in den Netzausbau in Deutschland zu kommen. Dazu hat das Kabinett nun einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen.
Laut Angaben der Regierung haben die Ziele des im Jahr 1951 erlassenen WEG nicht an ihrer Aktualität verloren. Allerdings haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert. Das Kabinett hält außerdem fest, dass für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümer verlangt wird. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum kaum genutzt.
Dies soll sich in Zukunft ändern, im vorgestellten Gesetzesentwurf ist die Rede von einem Anschluss an das Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität. Wortwörtlich heißt es:
“Der Begriff des Telekommunikationsnetzes mit sehr hoher Kapazität ist angelehnt an das in Artikel 2 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Amtsblatt L 321/36 vom 17. Dezember 2018, Seite 36) definierte „Netz mit sehr hoher Kapazität“. Bauliche Veränderungen dienen dem Anschluss an ein solches Netz, wenn sie dem Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum die Nutzung eines Telekommunikationsnetzes eröffnen, das entweder komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine ähnliche Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankung bieten kann. Zu den baulichen Veränderungen gehören insbesondere das Verlegen von Glasfaserkomponenten bis in das Sondereigentum des Wohnungseigentümers, aber freilich auch alle Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, die dafür notwendig sind.”
Neben der Downloadgeschwindigkeit spielt hier auch der Upload eine Rolle, damit sich ein Anschluss als eine Internetverbindung mit einer hohen Kapazität bezeichnen lässt. Aktuell wartet der Entwurf noch auf die Zustimmung des Bundestages. Momentan geht man davon aus, dass das neue Gesetz bereits im Herbst dieses Jahres in Kraft treten wird. Wann allerdings mit dem Glasfaserausbau begonnen wird, bleibt abzuwarten.
Im Januar gab die Telekom bekannt, mit dem Versorgungsunternehmen EWE "Glasfaser Nordwest" gegründet zu haben. Dieses soll bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte mit Internet versorgen. Technische Grundlage sind Glasfaseranbindungen bis ins Haus (Fibre to the Home/FTTH). Die ersten Ausbaugebiete befinden sich in Vechta, Belm und Cloppenburg, gefolgt von Achim, Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Emsdetten, Georgsmarienhütte, Oldenburg, Stade und Tostedt.