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Activision gegen AM General

US-Bezirksrichter bezeichnet Humvee-Darstellung als integralen Bestandteil

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US-Bezirksrichter bezeichnet Humvee-Darstellung als integralen Bestandteil
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Die schmerzliche Erfahrung, dass Realismus in Videospielen nicht bei allen gut ankommt, durfte das Entwicklerstudio Activision bereits im Jahr 2017 machen. Aufgrund der korrekten Darstellung von Humvees reichte AM General Klage gegen die Spieleschmiede ein. Jetzt kam es zur Verhandlung und die Entwickler argumentierten, dass es sich hier um ein sogenanntes "First Amendment"-Problem handle. 

Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde im Jahr 1971 verabschiedet und verbietet dem Kongress Gesetze zu verabschieden, die die Redefreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken.

Der Argumentation folgte auch der Bundesrichter und wies die Klage ab. US-Bezirksrichter George B. Daniels gab zu Protokoll, dass es sich bei der realistischen Darstellung der Fahrzeuge um ein künstlerisches Mittel handeln würde. Die Spieleschmiede beabsichtigte die Videospielwelt so realistisch wie möglich darzustellen und hierzu gehörte auch die detailgetreue Nachbildung der Humvees. Es handle sich bei der Einführung der Fahrzeuge im Vorder- oder Hintergrund verschiedener Szenen um einen integralen Bestandteil des Videospiels. Durch das Medium werden laut Aussagen des Richters charakteristische Merkmale vermittelt.    

Allerdings wirft die Argumentation Fragen auf, da dies bedeuten würde, dass die genannte Begründung des Richters auch bei Sportspielen gelten würde. Somit bleibt abzuwarten, ob AM General weiterhin versuchen wird, gerichtlich gegen Activision vorzugehen.