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5G-Ausbau

Erster Gesetzesentwurf zur Vertrauenswürdigkeitsprüfung von Netzwerk-Ausrüstern

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Erster Gesetzesentwurf zur Vertrauenswürdigkeitsprüfung von Netzwerk-Ausrüstern
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Laut Angaben der Nachrichtenagentur Reuters liegt nun ein erster Gesetzesentwurf für den Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland vor. Diesem ist zu entnehmen, dass der chinesische Telekommunikationsausrüster Huawei vorerst weiter im Rennen ist. Laut dem neuen IT-Sicherheitsgesetz müssen die verwendeten Produkte allerdings hohe Sicherheitsstandards erfüllen, damit diese in der hochsensiblen 5G-Infrastruktur eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren wird das Bundesinnenministerium die infrage kommenden Anbieter zunächst ausgiebig überprüfen. 

Im Zweifel soll das Innenministerium in der Lage sein, den Einsatz von bestimmten Produkten zu verbieten. Ebenfalls ist es je nach Anzahl der Verstöße gegen das neue IT-Sicherheitsgesetz möglich, dass das gesamte Produktsortiment eines Herstellers nicht mehr eingesetzt werden darf.

Außerdem ist die Rede von einer sogenannten Garantieerklärung. Dadurch wird von den Unternehmen bestätigt, dass die kritischen Komponenten über keine technischen Eigenschaften verfügen, die sich missbräuchlich auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur (etwa Sabotage, Spionage oder Terrorismus) auswirken können. Jedoch ist davon auszugehen, dass jedes Unternehmen solch eine Erklärung abgeben wird. 

Huawei gab bereits im Mai 2019 bekannt, jederzeit eine Vertrauenswürdigkeitserklärung zu unterzeichnen. Somit sollten die aktuellen Sicherheitsbedenken aufgrund der Behauptungen durch die CIA weitestgehend ausgeräumt werden. Die Bundesregierung zeigte sich jedoch weiterhin skeptisch. Ein sogenanntes “No Spy”-Abkommen wurde in der Vergangenheit von Huawei ebenfalls thematisiert.

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