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Wie Hardwareluxx bereits berichtet hatte, ist eine Abschiebung des Wikileaks-Gründers Julian Assange in die USA aktuell zunächst vom Tisch. Allerdings wurde dem Australier eine vorläufige Freilassung auf Bewährung verwehrt. Somit bleibt Assange weiterhin in Haft. Laut Aussagen seines Anwalts bestehe momentan keine Fluchtgefahr. Der mittlerweile 49-jährige würde sich auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verlassen und hätte keinen Grund zu fliehen. Clair Dobbin, die bei dem Verfahren die US-Regierung vertritt, war da jedoch anderer Meinung. Die Vergangenheit hätte gezeigt, dass Assange viel auf sich nehmen würde, um einer möglichen Auslieferung zu entgehen.
Mittlerweile befindet sich der Wikileaks-Gründer seit 15 Monaten in Haft. Dies hat sowohl zu einer Verschlechterung seiner psychischen als auch körperlichen Verfassung geführt. Sollte sich das Verfahren noch länger hinziehen, ist davon auszugehen, dass sich Assanges Zustand weiter verschlechtern werde. Auch wenn die Verteidigung des Wikileaks-Gründers mit dem aktuellen Urteil zunächst einen Etappensieg erzielen konnte, ist eine Auslieferung immer noch möglich. Somit stehen dem Australier vorerst weitere Monate, bzw. Jahre Haft bevor.
Sollte Julian Assange tatsächlich an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden, wäre es möglich, dass dieser aufgrund des Spionage-Gesetzes für schuldig befunden würde. Dabei blüht ihm eine Haftstrafe von bis zu 175 Jahren. Der 49-Jährige würde somit den Rest seines Lebens hinter schwedischen Gardinen verbringen müssen.