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Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gestartet

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Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gestartet
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Der Kampf gegen urheberrechtlich geschützte Inhalte und deren illegale Verbreitung ist auch im Jahr 2021 immer noch ein Thema. Die Rechteinhaber versuchen weiterhin mit Verboten gegen die Angebote vorzugehen. Jetzt hat man mit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) eine neues Werkzeug geschaffen, das Inhalte im World Wide Web auf DNS-Ebene sperren kann. 

Die von Providern und Rechteinhabern gegründete Kommission kann bis zu 200 Domains pro Jahr sperren. Sollten jedoch weniger Adressen im genannten Zeitraum blockiert werden, können im darauffolgenden Kalenderjahr 250 Webseiten gesperrt werden. Allerdings zählen Mirror-Domains oder weitere Adressen der eigentlichen Seite nicht mit. Aktuell ist fraglich, wie die Kommission die Definition einer Mirror-Domain auslegen wird.

Laut eigenen Angaben erfolgt dies nach objektiven Kriterien. Hier ist die Rede von strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten. Ein Beschluss soll dabei immer einstimmig und nur bei einer eindeutigen Verletzung des Urheberrechts erfolgen. Zudem existiert ein Verhaltenskodex. Den Vorsitz des Ausschusses haben jeweils renommierte pensionierte Richter des Bundesgerichtshofes, die mit der Materie rechtlich und technisch vertraut sind.

Mitglieder sind neben der Deutschen Telekom auch Vodafone, 1&1, Telefónica und Mobilcom-Debitel. Die Rechteinhaber sind mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels, dem Bundesverband Musikindustrie, der DFL, dem Verband Game, der Motion Picture-Association (MPA), Sky, STM sowie dem Verband der Filmverleiher vertreten.

Da die Sperre aktuell nur auf DNS-Ebene erfolgt, bleibt die Seite bei der direkten Eingabe einer IP weiterhin erreichbar. Ob die CUII in Zukunft auch das Recht erhalten wird, die gesamte IP eines Servers zu blockieren, bleibt abzuwarten. Nutzer haben beim aktuellen Status Quo weiterhin die Möglichkeit, die gesperrten Domains lokal aufzulösen, um so den Filter zu umgehen.

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