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Ab Mai

Neue Reform des Jugendschutzgesetzes

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Neue Reform des Jugendschutzgesetzes
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Ab dem 1. Mai 2021 wird die neue Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft treten. Damit werden künftig Filme und Spiele mit der gleichen Alterseinstufung gekennzeichnet sein, unabhängig davon, ob es sich um gestreamte Inhalte oder physische Produkte handelt. Außerdem fließen nun in die Bewertungen auch Gefahren durch Cyber-Mobbing ein. Verfügt ein Gamer beispielsweise über ein eigenes Chat-System, wird überprüft, wie hoch hier ein mögliches Missbrauchspotenzial ist. Je nach Bewertung erfolgt eine höhere Alterseinstufung durch die Bundesprüfstelle. 

Aber auch kostenpflichtige Artikel wie zum Beispiel Lootboxen oder Mikrotransaktionen stellen laut den Prüfern eine Gefahr für Kinder dar. Besitzt ein Spiel entsprechende Elemente, ist mit einer höheren Kennzeichnung zu rechnen, damit Kinder nicht in eine Kostenfalle tappen und sich bereits in jungen Jahren verschulden.

Aber auch diverse Dienste sind aufgrund der neuen Reform zum Ergreifen von diversen Maßnahmen aufgefordert. So wird vorgeschrieben, dass angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Dies gilt insbesondere für die sozialen Medien. Entsprechende Anbieter sind verpflichtet ein Melde- und Abhilfeverfahren mit einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Benutzerführung anzubieten. Zudem wird ein Einstufungssystem für nutzergenerierte audiovisuelle Inhalte vorgeschrieben. Allerdings sind private Blogs sowie gemeinnützige Dienste und Startups zunächst nicht von den Auflagen betroffen. Hier entscheidet in Zukunft eine sogenannte Relevanzschwelle, ob ein Anbieter die Auflagen erfüllen muss oder nicht.  

Des Weiteren werden sich die Arbeiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht nur auf Dienste in Deutschland beziehen. Auch ausländische Anbieter sollen zur Rechenschaft gezogen werden. Wie dies jedoch im Detail aussehen wird, ist bis dato nicht bekannt.

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