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Deutsches Kartellamt leitet weiteres Verfahren ein (Update)

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Deutsches Kartellamt leitet weiteres Verfahren ein (Update)
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Nachdem das Bundeskartellamt bereits zwei Verfahren gegen den Versandriesen Amazon eröffnet hatte, legt die Behörde nun nach. Im neusten Fall kommen die Vorgaben des GWB-Digitalisierungsgesetzes vom Januar 2021 zum Tragen. Um gegen missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb vorzugehen, hat das Amt zudem eine neue E-Commerce-Abteilung geschaffen, die entsprechende Vorkommnisse untersucht und ahndet. 

Konkret wird bei Amazon nun überprüft, ob dem Unternehmen eine entsprechende Bedeutung für den Wettbewerb zukomme. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem. Dies ist bei Amazon aufgrund der zahlreichen Leistungen und Angebote gegeben. 

Allerdings bleibt zunächst abzuwarten, ob das Amt auch tatsächlich einen Verstoß feststellt, der geahndet werden kann. Neben dem E-Commerce-Bereich könnte jedoch Amazons Clouddienst betroffen sein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte diesbezüglich: “In den vergangenen Jahren haben wir uns bereits mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und u.a. weitreichende Verbesserungen für die Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit noch. Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein.”

Update:

Wir konnten mit Amazon sprechen und haben folgende Stellungnahme erhalten:

"Wir können uns zu laufenden Verfahren nicht äußern, wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren. Amazon beschäftigt in Deutschland 23.000 Mitarbeiter, hat 28 Milliarden Euro seit 2010 im Land investiert und arbeitet eng mit der hiesigen Forschung zusammen. Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen."

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