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Bundeskartellamt

Zwei neue Verfahren gegen Google eröffnet

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Zwei neue Verfahren gegen Google eröffnet
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Nachdem das Bundeskartellamt in jüngster Vergangenheit bereits ein weiteres Verfahren gegen den Onlineversandriesen Amazon eröffnet hatte, geht die Behörde nun auch gegen den US-amerikanischen Suchmaschinenbetreiber Google und dessen Mutterkonzern Alphabet vor. 

Hier spielt ebenfalls eine marktübergreifende Dominanz für den Wettbewerb die tragende Rolle. Zwar steht bei dem Verfahren die Google-Suchmaschine im Vordergrund, allerdings werden explizit auch YouTube, Maps oder der Play-Store, bzw. das Betriebssystem Android selbst erwähnt.  

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.

Aber auch die Datenverarbeitungskonditionen von Google werden in einem weiteren Verfahren von der Behörde genauer unter die Lupe genommen. Andreas Mundt dazu: „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen.

Die neue kartellrechtliche Vorschrift nennt einige konkrete Beispiele für Verhaltensweisen, die einem Unternehmen mit einer entsprechenden marktübergreifenden Bedeutung untersagt werden können. Ob dies jedoch auch zum Tragen kommt, bleibt zunächst abzuwarten. 

Allerdings zeigen die momentanen Ereignisse, dass die im Januar 2021 in Kraft getretene 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) erst genommen wird und das Bundeskartellamt nun ein Werkzeug zur Hand hat, um die dominierenden US-Konzerne bei Verstößen in ihre Schranken zu weisen und eine Ausnutzung ihrer eigenen Macht zu verhindern. Wie gut dies in der Praxis funktioniert, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage treffen.