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Bundeskartellamt leitet jetzt auch ein Verfahren gegen Apple ein

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Bundeskartellamt leitet jetzt auch ein Verfahren gegen Apple ein
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Aktuell häufen sich die Meldungen über das Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen große Onlinekonzerne. Neben Google eröffnete man zudem unter anderem ein Verfahren gegen Amazon. Jetzt hat die Behörde nach den neuen kartellrechtlichen Vorschriften für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen den kalifornischen Hersteller Apple eingeleitet. 

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§ 19a GWB) ermöglicht dem Bundeskartellamt ein Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Gegen Apple wurde nun die erste Stufe eingeleitet. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat. Apple stellt Tablets, Computer und „Wearables“ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst. Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

In einem möglichen weiteren Verfahren würde die Behörde konkrete Verhaltensweisen von Apple genauer untersuchen. Laut eigenen Angaben liegen dem Amt diesbezüglich verschiedene Beschwerden gegen potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor. Dazu zählen unter anderem Beschwerden aus der Werbe- und Medienbranche. Allerdings richten sich diese gegen Apples Tracking-Einschränkung mit der Einführung von iOS 14.5. Auch die Vorinstallation von konzerneigenen Anwendungen auf Apple-Geräten könnte eine verbotene Selbstbevorzugung darstellen. 

Darüber hinaus wird von App-Entwicklern der Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 % kritisiert. Auch dies will das Bundeskartellamt untersuchen.

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