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Immer wieder wird als Vorteil von Kryptowährungen die (Pseudo-)Anonymität der Zahlung genannt. Dies rief natürlich auch Kriminelle auf den Plan. Dabei lassen sich die Transaktionen von Bitcoin und Co. auf der Blockchain definitiv zurückverfolgen. Es ist sogar möglich, den Werdegang eines digitalen Coins von Anfang bis zum aktuellen Verbleib zu rekonstruieren.
Lediglich für die Eröffnung eines Wallets, bzw. Kontos gibt es bislang noch keine strikten Vorgaben zu den persönlichen Angaben wie Name oder Adresse. Dies soll sich allerdings ändern. Das Europäische Parlament und der Europarat arbeiten an der Überweisungs-Verordnung. Die Verordnung reguliert, welche Angaben von den Nutzern angegeben werden müssen, um Kryptowährungen zu versenden.
Schenkt man den Aussagen von Bloomberg Glauben, so müssen in Zukunft alle Nutzer unabhängig von der Höhe einer Überweisung ihre persönlichen Daten bei den Krypto-Börsen hinterlegen. Zudem sind die Betreiber verpflichtet die gespeicherten Kundeninformationen auf Anfrage der Behörden zu übermitteln. Wer bislang auf ein Hardware-Wallet setzt, muss bei einer Transaktion ebenfalls seine Daten angeben, sofern sich auf dem digitalen Geldbeutel Coins im Wert von mehr als 1.000 Euro befinden.
Die geplante Regulierung ist noch nicht beschlossene Sache. Es wäre somit möglich, dass sich an den genannten Regularien noch etwas ändert. Die EU beabsichtigt mit der kommenden Verordnung der Anonymität von Krypto-Transaktionen ein Ende zu setzen. Laut dem Mitglied Ernest Urtasum handelt es sich bei Kryptowährungen, um ein riesiges Schlupfloch, das Kriminelle unter anderem für Geldwäsche nutzen.
Dass insbesondere die Kryptobörsenbetreiber alles andere als erfreut über die neuesten Entwicklungen sind, dürfte keine Überraschung sein. Die Betreiber versuchten die Verordnung mit einem Brief an die Finanzminister der EU zu verhindern. Die Aussicht auf Erfolg dürfte jedoch äußerst gering sein.