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USB-C für alle

Europaweiter Ladestandard beschlossen

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Europaweiter Ladestandard beschlossen
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Im April 2022 berichteten wir über den EU-Beschluss für ein einheitliches Ladekabel elektronischer Geräte. Der zuständige Ausschuss möchte mit der Richtlinie dafür sorgen, dass beim Kauf von neuen Geräten nicht zwingend ein weiteres Ladegerät, bzw. Kabel benötigt wird. In der Vergangenheit haben sich diverse Hersteller dazu entschieden, die Netzteile aus dem Lieferumfang zu entfernen.  

Jetzt ist es amtlich und der Rat der EU-Staaten hat für die Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie grünes Licht gegeben. Ab Herbst 2024 greift die neue Regelung. Notebook-Hersteller werden ab Frühjahr 2026 in die Pflicht genommen. 

Auch wenn bereits eine Vielzahl von Geräten auf USB-C zurückgreift, setzt insbesondere Apple bei seinen Smartphones bislang noch auf Lightning-Ports. Somit wird der kalifornische Hersteller mit der Vorstellung des iPhone 15 vermutlich auch die Einführung einer USB-C-Schnittstelle bekannt geben müssen. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass Apple eine separate Version seines iPhones für den europäischen Markt anbieten wird. 

Die neue Richtlinie betrifft neben Handys aber auch Tablets sowie Kopfhörer und Headsets. Zudem werden Hersteller von Videospielkonsolen und Lautsprechern in Zukunft auf einen USB-Typ-C-Anschluss setzen.

Ausnahmen gibt es hingegen bei Smartwatches oder Gesundheits-Trackern. Hier lassen sich aufgrund der Bauform keine USB-C-Ports unterbringen. 

Die genannte Überarbeitung ist Teil der Bemühungen der EU, die Nachhaltigkeit von Produkten, insbesondere von Elektronikgeräten, auf dem EU-Markt weiter voranzutreiben. Die Abgeordneten möchten außerdem eine eindeutige Kennzeichnung, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist.

Des Weiteren fordern die Abgeordneten aufgrund der zunehmenden Nutzung des kabellosen Ladens, dass die Europäische Kommission bis Ende 2026 eine Strategie vorlegt, die ein Mindestmaß an Interoperabilität für alle neuen Ladelösungen vorsieht. Ziel ist es, eine neue Fragmentierung des Marktes zu vermeiden.

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