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Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission (DPC) hat sich viel Zeit gelassen – fast fünf Jahre: Nun gab die Behörde in einer Mitteilung bekannt, dass Meta eine Strafe wegen Verstößen gegen den Datenschutz in Höhe von 390 Millionen Euro zu zahlen habe.
Doch der Reihe nach: Mit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 änderte Meta, seinerzeit noch unter Facebook bekannt, seine Praxis, die Einwilligung zum Verwerten personenbezogener Daten zu Werbezwecken einzuholen. Der Konzern änderte kurzerhand seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verarbeitung persönlicher Daten und fügte diesen einen Passus hinzu. Wollten die Nutzer weiterhin das Angebot von Facebook wahrnehmen, waren sie faktisch gezwungen, diesem zuzustimmen. Facebook war aus dem Schneider, eine konkrete Einwilligung musste der Konzern nicht mehr individuell einholen, hatten die Nutzer ja einen Vertrag über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zugestimmt. Die DSGVO ist in dem Fall nur eingeschränkt anwendbar.
Diese Praxis stieß diversen Datenschützern und europäischen -Behörden sauer auf. Die DPC hingegen verzögerte eine Entscheidung indes jahrelang und billigte diese Praxis letztlich. Da hinsichtlich dieser Streitfrage kein Konsens erzielt werden konnte, wurde der Europäische Datenschutzausschuss, kurz EDSA, aufgefordert, den Streit zwischen den Behörden beizulegen. So stellte die EDSA Anfang Dezember 2022 fest, dass der Konzern in unzulässiger Weise personenbezogene Daten von europäischen Nutzern zu Werbezwecken erhob und forderte die DPC dazu auf, binnen eines Monats einen Bescheid gegen Meta zu erlassen.
Die Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro setzt sich dabei aus zwei Teilen zusammen: 210 Millionen Euro beziehen sich auf Facebook direkt, die übrigen 180 Millionen Euro hingegen auf Verstöße auf der Plattform Instagram.
Mit dem Abschluss dieses Verfahrens baut sich allerdings bereits neues Konfliktpotential zwischen der DPC und der EDSA auf. Denn die DPC möchte der Aufforderung der EDSA nicht nachkommen, den Konzern noch in anderen Unternehmensbereich zu untersuchen. Um die Zulässigkeit des Antrags zu prüfen, möchte die DPC den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.