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Konditionen zur Datenverarbeitung

Bundeskartellamt mahnt Google ab

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Bundeskartellamt mahnt Google ab
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Google, oder besser gesagt die Konzernmutter Alphabet, verfügt über eine Vielzahl von sehr reichweitenstarken Angeboten. Die Synergieeffekte, die der Konzern daraus schlagen kann, sind auch dem Bundeskartellamt aufgefallen und diesem offenbar ein Dorn im Auge.

Denn nach Einschätzung der Behörde lässt der Konzern seinen Nutzern keine hinreichende Wahlmöglichkeit darüber, ob sie mit der "weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind". Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten seien "zu intransparent und pauschal". Als Konsequenz daraus mahnt das Bundeskartellamt Alphabet ab. Sowohl Google Ireland Ltd. in Dublin als auch die Google Germany GmbH in Hamburg wurden ebenfalls angeschrieben.

"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", schildert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.", so Mundt weiter.

Grundlage für diesen Schritt bilden die neuen Regelungen für Digitalkonzerne, konkretisiert im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Dies soll helfen, leichter eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen festzustellen sowie die Möglichkeit bieten bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen; letztlich um einen fairen Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft sicherzustellen.

Fraglich ist noch, ob es sich bei dem Verwaltungsakt überhaupt um eine Abmahnung handelt. Denn Google hätte zunächst angehört werden müssen, bevor eine solche Abmahnung formell ausgesprochen werden kann. Dazu gesellen sich Unklarheiten bzgl. der Zuständigkeit. Denn bestimmte Dienste von Alphabet fallen unter den europäischen Digital Markets Act, kurz DMA, und liegen so im Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission. Das Bundeskartellamt erklärte, man stünde bereits mit der EU-Kommission diesbezüglich in Kontakt.