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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienstleister ein

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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Zahlungsdienstleister ein
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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet, wie dieses in einer Pressemitteilung bekannt gab. Ursächlich dafür soll eine mögliche Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs sein, so die Behörde. Gegenstand des Verfahrens werden daher die Nutzungsbedingungen, die PayPal für Deutschland verwendet. Besonders die Absätze über „Regeln zu Aufschlägen“ und der „Darstellung von PayPal“ stoßen bei den Wettbewerbshütern negativ auf.

Im Hinblick auf diese Nutzungsbedingungen formuliert die Behörde ihre Kritik wie folgt: „Nach diesen Vorgaben dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.“ Demnach benachteiligt PayPal systematisch andere, vor allem günstigere, Zahlungsmöglichkeiten.

Dies ist vor allem deshalb so brisant, weil PayPal nach Marktstudien der führende Zahlungsdienstleister für Online-Zahlungen in Deutschland ist. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, formuliert daher weiter: „Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.

Wenig bekannt ist darüberhinaus, dass PayPal neben seiner Marktstellung auch noch der teuerste Anbieter ist. Die Standardgebühr für Deutschland liegt bei 2,49 bis zu 2,99 % des Zahlungsbetrages zuzüglich einer Pauschale von 34 bis 39 Cent pro Zahlung.

Dem Käufer wird suggeriert, dass diese Gebühren vom Verkäufer getragen werden. Dabei legt dieser die anfallenden Kosten, ohne dies kenntlich zu machen, naheliegenderweise auf die Preise seiner Produkte um. Diese Praxis ist überaus intransparent und schadet letztlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern.