NEWS

ZITiS-Gesetz

Bundesinnenministerium plant umfangreichen Ausbau der Hacker-Behörde

Portrait des Authors


Bundesinnenministerium plant umfangreichen Ausbau der Hacker-Behörde
14

Werbung

Wenn es nach dem Willen des Bundesinnenministeriums geht, soll die zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) bald mehr Befugnisse bekommen, so berichtet es Netzpolitik.org in einem Artikel. ZITiS ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und ist dort unter anderem tätig in den Bereichen digitale Forensik und Telekommunikationsüberwachung. Vielen ist sie gemeinhin als Hacking-Behörde ein Begriff.

Aus einem Eckpunkte-Papier zur Schaffung eines ZITiS-Gesetz geht eine umfangreiche Befugniserweiterung der Bundesanstalt hervor sowie eine Erweiterung der Aufgabenfelder.

Zu den bisherigen Aufgabenfeldern soll ZITiS künftig weitere IT-Dienste, wie Hosting für Polizei und Geheimdienste, bereitstellen. Dabei stellt die Anstalt bisher lediglich die Technik und führt keine eigenständigen Überwachungsmaßnahmen durch. Um das zu ändern, soll mit dem geplanten Gesetz eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ZITiS ermöglichen soll, selbst einige Überwachungsfunktionen wahrzunehmen.

Ebenso hinsichtlich der Bedarfsträger soll es Veränderungen geben. Arbeitet ZITiS derzeit nur dem Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundespolizei zu, sollen nach den Plänen des Innenministeriums bald auch der Bundesnachrichtendienst, das Zollkriminalamt und der militärische Abschirmdienst auf das Know-How der Bundesanstalt zurückgreifen können. 

Problematisch sind in Hinblick auf diese Bestrebungen vor allem die Dinge, die nicht explizit geplant sind. Vor allem die Abwesenheit parlamentarischer Kontrolle in Form von Aufsicht findet sich in den Eckpunkten nicht wieder. Hinzu kommt, dass sich die Koalition eigentlich über das Melden von Sicherheitslücken an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einig war. Dieses Ziel wird aber durch die Pläne, dass ZITiS in die Lage versetzt werden soll, selbst Staatstrojaner herzustellen zu können, bereits im Grundsatz konterkariert.

Die erwähnten Eckpunkte wurden bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Daher konkretisiert das Bundesinnenministerium diese gerade in einem Gesetzentwurf. Bereist Ende März soll ein erster Referentenentwurf fertig ausgearbeitet sein.