NEWS

Analyse-Software

Bayern testet an echten Personendaten, wohl ohne Rechtsgrundlage

Portrait des Authors


Bayern testet an echten Personendaten, wohl ohne Rechtsgrundlage
12

Werbung

Recherchen des Bayrischen Rundfunks (BR) nach, läuft beim bayerischen Landeskriminalamt ein Test einer Software vom US-Unternehmen Palantir. Das pikante Detail dabei ist, dass dieser Test mit echten Personendaten stattfindet und offensichtlich über keine gültige rechtliche Grundlage verfügt.

Die Software soll ein wichtiger Baustein für ein eigenes Analyse-System sein, das unter dem Namen VeRA eingesetzt werden soll. Dieses soll vor allem dafür dienen, verschiedene Polizeidatenbanken mit einander zu verbinden und die Daten daraus automatisch abzugleichen und auswerten zu können. Die Polizei in Bayern verspricht sich dadurch eine höhere Aufklärungsquote bei schweren Straftaten, weshalb die bayrische Landesregierung VeRA auch als entscheidenden Baustein für die Zukunft erfolgreicher Polizeiarbeit ansieht.

Wie die Recherchen weiter ergaben, testet das Landeskriminalamt die Software bereits seit März diesen Jahres. Allerdings zeigen sich bei der Verwendung von echten Personendaten bei den Tests auch juristische Probleme, so auch der Landesbeauftragte für Datenschutz Thomas Petri. Diese erwachsen aus dem sogenannten Legalitätsprinzip im deutschen Strafrecht. Demnach muss die Polizei Straftaten, von denen sie Kenntnis erlangt, auch verfolgen. Wenn dies aber innerhalb des Tests passiert, fehlt der Polizei die entsprechende Rechtsgrundlage, weil sie VeRA als solches überhaupt noch nicht betreiben darf. Den für einen aktiven Einsatz muss der Landtag erst das Bayerische Polizeiaufgabengesetz abändern.

Dies ist allerdings ohnehin der Fall. Denn erst im vergangenen Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht die letzte Änderung am bayrischen Polizeigesetz für zu weitreichend. Dabei ging es seinerseits um automatisierte Datenanalysen, die das Gericht nur in Ausnahmefällen überhaupt für verfassungskonform hält. An dieser Stelle muss die bayrische Landesregierung das Gesetz nachbessern. Wie und ob sie dabei die Verwendung ihres neuen Analyse-Tools verfassungskonform in das Gesetz verankern bekommt, bleibt abzuwarten.

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (12) VGWort