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KI-Verordnung nimmt weitere wichtige Hürde

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KI-Verordnung nimmt weitere wichtige Hürde
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Der AI Act hat eine weitere wichtige Hürde im europäischen Gesetzgebungsverfahren genommen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben im zuständigen Binnenmarktausschuss die vorläufige Einigung über das Gesetz mit 71 zu 8 Stimmen (7 Enthaltungen) bestätigt. Der Text muss nun noch auf einer der nächsten Plenartagungen des Parlaments förmlich angenommen und vom Rat endgültig gebilligt werden, was voraussichtlich kurz nach Ostern der Fall sein wird. 

Vollständig Wirkung entfalten werden die Regeln aber erst 24 Monate nach Inkrafttreten. Ausgenommen hiervon sind Verbote bestimmter KI-Anwendungen, die bereits nach sechs Monaten Wirkung entfalten. Dazu gehört ein breiter Katalog an Mechanismen wie biometrische Kategorisierungssysteme, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsanlagen, die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in der Schule, Social Scoring, prädiktive polizeiliche Maßnahmen, die ausschließlich auf der Erstellung von Profilen oder der Bewertung von Merkmalen einer Person beruhen, sowie KI, die menschliches Verhalten manipuliert oder die Schwachstellen von Menschen ausnutzt.

Ausnahmen für die Nutzung biometrische Identifizierungssysteme (RBI) gibt es für Strafverfolgungsbehörden, sofern der Einsatz zeitlich und geografisch begrenzt und mit vorheriger gerichtlicher oder behördlicher Genehmigung versehen ist.

Daneben sollen weitere Aspekte des AI Acts gestaffelt über verschiedene Zeiträume Inkrafttreten. So werden bestimmte Verhaltenskodizes bereits nach neun Monaten Inkrafttreten, allgemeine AI-Vorschriften einschließlich Governance nach einem Jahr. Verpflichtungen für Hochrisikosysteme greifen 36 Monate nach dem finalen Beschluss. In seiner endgültigen Version enthält der AI Act 85 Artikel, 89 weitere Erwägungsgründe und neun Anhänge, wobei die englische Fassung insgesamt 245 Seiten lang ist. 

Erst am 2. Februar 2024 stimmten die EU-Mitgliedstaaten für die KI-Verordnung. Bis zuletzt war unsicher, ob das neue Regelwerk nicht an Widerständen aus Teilen der Bundesregierung scheitern könnte, die sich knapp vor der Abstimmung aber noch auf eine Zustimmung einigen konnte.