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Bis zu fünf Jahre Haft

Bayern will Deepfakes hart bestrafen

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Bayern will Deepfakes hart bestrafen
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Neue Technologien bringen stets auch neue Probleme und Herausforderungen mit sich. Das Potenzial, das KI mittlerweile erreicht hat, zeigt sich in der Beziehung am deutlichsten in immer besser werdenden Deepfakes. Die Bayerische Staatsregierung sieht die juristischen Werkzeuge nicht mehr auf der Höhe der Zeit und fordert daher nun eine Strafrechtsreform speziell gegen Deepfakes. Begründet wird die Initiative dabei mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und einer Stärkung der Demokratie.

Die bayrische Staatsregierung argumentiert, dass es bislang zwar zahlreiche strafrechtliche Regelungen gebe, diese jedoch nur Teilaspekte erfassen würde und dem besonderen Unrechtsgehalt der Taten damit nicht gerecht wird. Die Idee ist daher eine neue Vorschrift gegen missbräuchliche Deepfakes, die in einem neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch verankert werden könnte.

Der Paragraf sieht dabei "für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor". Schwerwiegende Fälle, wie etwa der Verbreitung pornografischer Deepfakes, sollen mittels einer Strafschärfung sogar mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Im Fokus will die Staatsregierung dabei den Schutz von Frauen und Mädchen haben. Deepfakes in Form von täuschend echt wirkenden Bildern, Videos oder Tonaufnahmen "werden beispielsweise zum Mobben, in Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Mehr als 90 Prozent missbräuchlicher Deepfakes im Internet betreffen nach Schätzungen die Bereiche Pornografie und Nacktheit – die Opfer sind ganz überwiegend Frauen".

Nach Meinung der Staatsregierung entwickeln sich Deepfakes dabei zugleich "zu einer Gefahr für die Demokratie, wie Medienberichte über manipulierte Statements von Politikern oder Anrufe in Wahlkämpfen belegen". Der neue Paragraf soll auch diese Fälle erfassen.

Bayern hat bereits im Rahmen der Justizministerkonferenzen 2021 und 2023 gefordert, die Gefahren von Deepfakes in den Blick zu nehmen. Der Bundesregierung wirft sie bisher in dem Bereich Untätigkeit vor.