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Digitalisierung und Deutschland sind zwei Begriffe, die manchmal schwer zusammenkommen. Nicht selten tun sich digitale Projekte hierzulande schwerer als anderswo. Dennoch schürt der unaufhaltsam voranschreitende Prozess auch Ängste. Zum gestrigen 75. Geburtstag des Grundgesetzes startete der Verein Digitalcourage daher eine Petition gegen Digitalzwang. Da die Digitalisierung bei der Verabschiedung des Grundgesetzes noch kein gesellschaftlicher Gegenstand war, fordert der Verein nun die Aufnahme dieser Thematik in die deutsche Verfassung.
Begründet wird die Forderung in der Petition wie folgt: "Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z. B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen".
Neben einem Verlust an Teilhabe an der Gesellschaft fürchtet der Verein auch eine immer stärker werdende Überwachung. Daneben wird auch eine Wahlfreiheit hinsichtlich Software und Betriebssystemen gefordert.
Mit konkreten Beispielen versucht der Verein, seine Ansicht zu untermauern. So wird etwa die Deutsche Bahn hinsichtlich des Umgangs mit der Bahncard kritisiert. Diese ist in der Regel nur noch in Verbindung mit einem Kundenkonto und einer Smartphone-App benutzbar. Die physischen Plastikkarten werden obsolet und verschwinden. Der Deutschen Post DHL Group hat der Verein 2023 sogar den sogenannten BigBrotherAward verliehen, weil sich die neuen Packstationen ausschließlich mit einem Smartphone nutzen lassen.
Der Verein sieht in Artikel 3 des Grundgesetzes einen guten Einstiegspunkt für seine Forderungen. Dieser verbietet eine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache oder Behinderung. "Dieser Artikel soll ergänzt werden um das Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen".
Ob allerdings eine Verfassungsänderung für die Forderungen notwendig ist, ist fraglich. Denn schon aus der bestehenden Verfassung leitete das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Dies könnte analog zu einem Verbot von Digitalzwang ebenfalls möglich sein.