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Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass beim bayerischen Landeskriminalamt der Einsatz des Analyse-Systems VeRA vom US-Unternehmen Palantir getestet werde – sogar mit echten Personendaten und ohne gültige rechtliche Grundlage. Die Kritik von allen Seiten half nichts, denn kurz vor der Sommerpause hat der bayerische Landtag das Polizeiaufgabengesetz geändert und den Einsatz der Analysesoftware für die Polizei freigegeben. Während Teile der Opposition Bedenken anmeldeten, wurde die Änderung mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und AfD beschlossen.
Das Analyse-System VeRA soll vor allem dafür dienen, verschiedene Polizeidatenbanken miteinander zu verbinden und die Daten daraus automatisch abzugleichen und auszuwerten. Die Polizei in Bayern verspricht sich dadurch eine höhere Aufklärungsquote bei schweren Straftaten.
Kritiker betonen die grundsätzlichen Datenschutzprobleme. Auch die Verbindungen des Softwareherstellers Palantir zum US-Geheimdienst CIA werden nicht als unproblematisch eingestuft. Der SPD-Rechtsexperte Arnold kritisiert laut bayerischem Rundfunk, dass durch den geplanten VeRA-Einsatz künftig ohne richterliche Genehmigung eine umfassende Datenauswertung möglich sei. Selbst Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Journalisten könnten so betroffen sein.
Die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag will dem Bericht zufolge eine Verfassungsklage prüfen. Juristische Probleme könnten sich in Hinblick auf das Zweckbindungsgebot ergeben. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird dabei seit Jahren immer wieder in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch auf die jetzige Novelle zutreffen und eine erneute Änderung notwendig sein wird.