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Neue Produkthaftungsrichtlinie

Anbieter haften nun auch für Softwarefehler

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Anbieter haften nun auch für Softwarefehler
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Der Rat der Europäischen Union hat eine Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie von 1985 beschlossen, die nun auch Software und digitale Konstruktionsunterlagen miteinbezieht. Diese Aktualisierung will die Verbraucherrechte innerhalb der EU stärken, da Hersteller und Onlinehändler nun auch für Schäden durch Softwarefehler haften müssen – unabhängig davon, ob die Software als eigenständiges Produkt oder als integrierter Bestandteil eines Systems verkauft wird. Auch Cloud-Produkte und integrierte digitale Dienste fallen nun unter die Richtlinie, sofern sie für die Funktion des Produkts unerlässlich sind.

Ein entscheidender Punkt ist, dass Hersteller haften, solange sie die Software unter ihrer Kontrolle haben, einschließlich der Bereitstellung von Updates und Upgrades. Diese Verantwortung gilt auch dann, wenn der Verbraucher keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Hersteller hat. Auch Drittanbieter, die auf Open-Source-Software zurückgreifen, können zur Verantwortung gezogen werden, falls deren Nutzung zu Schäden führt. Grundsätzlich ist aber freie und quelloffene Software von der Haftung ausgeklammert.

Die überarbeitete Richtlinie betrifft auch den Import und Verkauf von Produkten aus Nicht-EU-Ländern: Nun können auch Importeure und Onlinehändler für Produkte haftbar gemacht werden, die außerhalb der EU hergestellt, aber in der EU verkauft werden. Verbraucher können von Herstellern und Verkäufern innerhalb der EU Schadenersatz verlangen, selbst wenn das Produkt aus Drittstaaten stammt.

Die neuen Regeln zielen darauf ab, Verbrauchern die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern. Gerichte können entscheiden, dass lediglich ein „wahrscheinlicher Zusammenhang“ zwischen dem Schaden und dem fehlerhaften Produkt nachgewiesen werden muss, wenn ein direkter Beweis schwierig ist. Zudem haben Verbraucher das Recht, Zugang zu notwendigen Beweismitteln zu verlangen, was das Offenlegen von Dokumentationen des Herstellers einschließt.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die wachsende digitale Produkthaftung mit den technologischen Entwicklungen Schritt hält. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und so die europäische Produkthaftung für das digitale Zeitalter anzupassen.