NEWS
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Gerwerbliche PCs sind gebührenfrei
Der ständige Streit um die Gebührenpflicht eines internetfähigen Computers scheint kein Ende zu nehmen. Immer wieder entscheiden die Gerichte anders - das neueste Urteil kommt vom Verwaltungsgericht Braunschweig und hält die Gebührenpflicht bei PCs für überflüssig. In dem Gerichtsfall ging es um eine Diplomübersetzerin, die neben einem Radio noch einen internetfähigen PC am Arbeitsplatz besaß - laut NDR muss dieser gewerblich genutzte PC gesondert angemeldet werden. Bei einer privaten Nutzung wäre das Gerät beitragsfrei. Da dieser gewerbliche PC jedoch nicht für den Empfang von Rundfunk eingesetzt werde, sondern für berufliche Kommunikation und Datenverarbeitung genutzt werde, sei der PC beitragsfrei, so das Verwaltungsgericht. Natürlich wird der NDR in Berufung gehen - wie das nächste Urteil lauten wird, zeigt die Zeit.
Weiterführende Links: