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Schon seit einiger Zeit bietet das Online-Auktionshaus eBay seinen regulären Käuferschutz nicht mehr an. Wer also als Käufer keine Ware erhält bzw. Ware bekommt, die nicht im erwarteten Zustand ist, hat das Nachsehen oder muss auf eigene Faust gegen den Verkäufer vorgehen. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Ware über das eBay-eigene Online-Bezahlsystem PayPal bezahlt wurde. In diesem Falle kann der PayPal-Käuferschutz greifen und eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises inklusive der Versandkosten erfolgen. Entsprechend bevorzugen mittlerweile viele Käufer Auktionen, bei denen die Zahlung mittels PayPal möglich ist und bei Problemen ein Käuferschutz existiert. Auf der anderen Seite haben Verkäufer bei der Nutzung von PayPal den Nachteil von Kosten, die zusätzlich zu den regulären eBay-Gebühren anfallen. Diese PayPal Gebühren betragen bei Zahlungen innerhalb Deutschlands und der EU 1,9 Prozent des Zahlbetrags plus eine Pauschale von 0,35 Euro pro Zahlungsvorgang.Mit neu eingeführten Bedingungen verpflichtet ebay jetzt ab dem 25. Februar 2010 alle diejenigen Verkäufer zum Anbieten von PayPal als Zahlungsoption, die weniger als 50 Bewertungspunkte vorweisen können. Damit sollen Käufer ermutigt werden, mehr Vertrauen in neue Verkäufer zu haben. Parallel verdient ebay über sein Tochterunternehmen natürlich dann auch an den entsprechenden zusätzlichen Zahlungsgebühren mit.
Eine weitere neue Regelung soll ab 8. Februar die umstrittene Pflicht abschaffen, in einigen Kategorien kostenlosen Versand anzubieten. Das hatte in der jüngeren Vergangenheit zu zahlreichen Problemen geführt. So hatten Verkäufer das Risiko, das die von ihnen zu tragenden Versandkosten höher ausfallen konnten als der eigentliche Verkaufspreis. Notlösungen der Verkäufer wie die Benennung der tatsächlichen Versandkosten im Auktionstext führten zu zahlreichen Konflikten mit Käufern, die weiterhin auf kostenlosen Versand bestanden. Entsprechend hat eBay jetzt endlich reagiert und die Pflicht zum kostenlosen Versand durch Obergrenzen für die Versandkosten ersetzt. Damit dürfen für Briefsendungen maximal 2,50 Euro und für Warensendungen 2 Euro verlangt werden. In Kategorien, die große bzw. teure Artikel beinhalten dürfen für den Versand von Päckchen und Paketen bis zu 7 Euro erhoben werden.
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